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Das Bild zeigt Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen.

© dpa

Ursula von der Leyen: Plagiatsaufklärer sieht Parallelen zum Fall Schavan

Nicht Vroniplag Wiki müsse abgeschaltet werden, sondern wissenschaftliches Fehlverhalten, fordert Gerhard Dannemann. Er antwortet auf einen Debattenbeitrag zweier DIW-Vorstände.

„100 medizinische Doktorarbeiten prüfen – und dann urteilen“, fordern Gert G. Wagner und Cornelius Richter im Tagesspiegel vom 8. Oktober. Bis dahin möge man die Homepage von VroniPlag Wiki abschalten.

Eine steile Forderung. Plagiate in der Medizin und anderes wissenschaftliches Fehlverhalten wird seit Jahrhunderten publik gemacht, oft lange nach dem Tod der Autoren, fast immer in Einzelfällen. Historische Vergleichsproben waren dafür bisher nicht erforderlich. Schon gar nicht gleich 100 davon. Und keine Zeitschrift wurde dafür eingestellt.

Das Bild zeigt Gerhard Dannemann, Direktor des Großbritannien-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitarbeiter im VroniPlag Wiki.
Gerhard Dannemann, Direktor des Großbritannien-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitarbeiter im VroniPlag Wiki, verteidigt das methodische Vorgehen des Portals.

© Promo

Warum soll dann ausgerechnet VroniPlag Wiki mit der umfassendsten Sammlung von Plagiatsdokumentationen in der Medizin seine Pforten schließen? Wie vom Tagesspiegel berichtet, wurden dort nicht 100, sondern 50.000 elektronisch veröffentlichte medizinische Dissertationen automatisiert gegeneinander abgeglichen. Der größere Teil der 87 veröffentlichten Fälle von Fehlverhalten in medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Qualifikationsschriften ergab sich aus einer manuellen Auswertung dieser Daten und einer qualitätsgesicherten Dokumentation. Auch wenn diese Auswertung noch am Anfang steht, sind zwei Dinge klar: Plagiate sind in der Medizin ein Massenphänomen. Aber die von Wagner und Richter vorgebrachte Vermutung, die gesamte Zunft habe grundlegende wissenschaftliche Zitierregeln missachtet, ist bisher Spekulation.

Es erinnert an den Fall Schavan

Die geforderte Marke von 100 untersuchten Arbeiten ist längst überschritten. Zu den 87 veröffentlichten kommen Dutzende unveröffentlichter medizinische Fälle hinzu, bei denen die gefundenen Regelverstöße nicht schwer genug waren oder unklar blieb, wer von wem abgeschrieben hatte. Dass die Namen dieser Autoren nicht veröffentlicht werden, sollte selbstverständlich sein. Wagner und Richter sollte auch einleuchten, dass es Freibriefe für untersuchte Arbeiten nicht gibt, weil man zwar Plagiate nachweisen kann, nicht aber deren Abwesenheit. Ihre Forderung, Listen von unbeanstandeten Arbeiten zu veröffentlichen, ergibt deshalb keinen Sinn.

Wagner und Richter fordern weiterhin, dass die Vergleichsproben ausschließlich aus der Zeit um 1990 stammen sollen. Denn für 86 der 87 medizinischen Arbeiten interessieren sie sich nicht. Auch nicht für je eine Dissertation und Habilitationsschrift aus dem Jahr 1998, oder andere nicht medizinische Arbeiten aus der Zeit vor der Jahrtausendwende.

Es geht ihnen nämlich ausschließlich um die Dissertation von Ursula von der Leyen. Das erinnert an die öffentliche Kritik im Fall Schavan, dass „Textvergleiche zu anderen wissenschaftlichen Abhandlungen mit ähnlicher Thematik aus der fraglichen Zeit notwendig gewesen“ wären.

Deutliche Regeln in der Promotionsordnung von 1982

Solche Forderungen werden bei plagiierenden Politikern gestellt, nicht bei den häufigeren und weitaus gravierenderen Fällen von plagiierenden Wissenschaftlern (38 Dokumentationen im VroniPlag Wiki). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (15 K 2271/13) hat ihnen im Fall Schavan eine klare Absage erteilt: Eine solche Untersuchung sei „rechtlich unerheblich, weil eine solche Zitierpraxis … [nach] dem Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit… rechtswidrig gewesen wäre.“

Das wäre sie im Fall von der Leyen auch, laut der seit 1982 geltenden Promotionsordnung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Da kannte man schon seine Pappenheimer. „Feststellungen, Theorien und Zitate werden mit Nennung der Autoren im Text oder durch Hinweise auf das Schriftenverzeichnis gekennzeichnet.“ Alle Doktoranden mussten zudem unterschreiben, dass sie ordentlich zitiert hatten. Das war 1990 die von Wagner und Richter geforderte  „state of the art“ im jeweiligen Fach nach Maßgabe der „Scientific Community“.

Ohne kostspieliges Abstellgleis einer 100-Personen-Vergleichsstudie

Wagner und Richter sollten auch nicht dieser  Hochschule unterstellen, sie habe ihre Doktorandin schlecht geschult und betreut. Möglich ist das natürlich, die Hochschule wird das prüfen. Sie wird auch Frau von der Leyen anhören und die sonstigen Umstände ermitteln, aber wohl ohne das Verfahren auf dem kostspieligen Abstellgleis einer 100-Personen-Vergleichsstudie zu parken. Dann entscheidet die Hochschule über einen möglichen Entzug des Doktorgrads, den VroniPlag Wiki übrigens nicht gefordert hat. Und schon gar nicht einen Rücktritt der Ministerin.

Einstweilen darf man sich ausmalen, was die geforderte vorherige Vergleichsstudie für Dokumentationen von anderem sozialschädlichen Verhalten bedeuten würde – wie etwa Korruption, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, oder auch von Regelverstößen, die harmloser sein mögen als wissenschaftliche Plagiate. Muss da eine Zeitschrift oder ein Wiki auch erst eine Studie mit 100 Teilnehmern liefern, der zufolge gerügtes Verhalten sich „statistisch signifikant“ von der Vergleichsgruppe unterscheidet, und bis dahin seine Pforten schließen?

Natürlich nicht. So etwas liest man nur, wenn Fälle mit politischem Einschlag bestimmen sollen, wie die Wissenschaft mit Fehlverhalten umgeht.

Der Autor ist Direktor des Großbritannien-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitarbeiter im VroniPlag Wiki.

Gerhard Dannemann

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