zum Hauptinhalt
Sonnenschutz. Manche Stoffe in Sonnencremes, die vor UV-Strahlen schützen, stehen im Verdacht, im Körper Nebenwirkungen auszulösen. Dennoch gilt: Eincremen!

© Thomas Frey/dpa

UV-Filter können ins Blut übergehen: Wie gefährlich ist Sonnencreme wirklich?

Sonnenschutzmittel bewahren die Haut zweifellos vor Schaden. Aber manche Filtersubstanzen können ins Blut übergehen. Welche Folgen das hat, ist kaum bekannt.

Ob Creme, Lotion oder Spray: Konsequentes Einschmieren schützt vor Sonnenbrand, Hautkrebs und Hautalterung. Verantwortlich sind die in den Sonnenschutzmitteln enthaltenen UV-Licht filternden Substanzen. Und eben diese sorgen mitunter für Verunsicherung. Zum einen gibt es eine Vielzahl von Inhaltsstoffen mit komplizierten Namen, über die selbst Ärzte und Pharmazeuten nur schwer einen Überblick behalten. Zum anderen gibt es Diskussionen, ob die Mittel womöglich gefährliche Nebenwirkungen haben könnten. Aber sind sie so gravierend, dass vom eigentlich sinnvollen Eincremen abzuraten wäre?

Einige Filterstoffe sind schon einen Tag nach dem Cremen im Blut nachweisbar

Es gibt zwei Gruppen von Sonnenschutzfiltern: Organische Filter, oft fälschlicherweise als „chemisch“ bezeichnet, absorbieren die UV-Strahlen und wandeln sie in Wärme und ungefährliches Fluoreszenzlicht um. Unter anorganischen (oder mineralischen) Filtern versteht man vor allem Zinkoxid und Titandioxid. Sie bilden eine Barriere auf der Haut, wo sie das UV-Licht streuen, reflektieren und absorbieren. Früher machten solche anorganischen Filter die Haut weiß, heute sind sie häufig in Form von Nanopartikeln in die Cremes eingearbeitet, sodass dieser „Weißel-Effekt“ ausbleibt. Auf den Packungen findet sich dann hinter dem Filternamen der Hinweis „nano“. Weil jedoch keine Substanz allein das ganze Spektrum der UV-Strahlung abdeckt, enthalten gängige Sonnenschutzmittel in der Regel verschiedene Filter, um möglichst umfassend zu schützen.

Zuletzt gerieten im Frühjahr die organischen Filter in die Schlagzeilen. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hatte untersucht, ob in handelsüblichen Sonnenschutzmitteln enthaltene Filtersubstanzen ins Blut übergehen. Dafür mussten sich die 24 Versuchsteilnehmer vier Tage lang viermal täglich an 75 Prozent ihrer Körperoberfläche mit der empfohlenen Menge von zwei Milligramm pro Quadratzentimeter eincremen.

Die anschließend durchgeführten Blutanalysen ergaben, dass alle vier untersuchten organischen Filter (Avobenzon, Oxybenzon, Octocrylen und Ecamsul) schon ab dem ersten Tag im Blut nachweisbar waren. Aus den Ergebnissen könne man zwar nicht auf eine schädliche Wirkung schließen, heißt es in einem begleitenden Kommentar zur Studie im Fachblatt „Jama“. Aber die Autoren fordern für die USA, wo Sonnenschutzmittel als rezeptfreie Medikamente eingestuft sind, weitere Untersuchungen.

In Verfütterungsexperimenten ließen drei Filterstoffe die Gebärmutter von Ratten wachsen

In der EU firmieren Sonnenschutzmittel nicht als Medikamente, sondern als Kosmetika. Nur zugelassene UV-Filter dürfen verwendet werden. Für die Prüfung ist der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU-Kommission zuständig, ein Expertengremium, dem auch Gisela Degen zehn Jahre lang angehörte. Die Professorin für Toxikologie hat bis zu ihrem Ruhestand im Jahr 2016 die Arbeitsgruppe Chemikalienrisiken am Leibniz Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund geleitet.

„Dass organische Filter über die Haut aufgenommen werden, weiß man schon länger“, sagt Degen. Die Filtersubstanzen seien in der Creme gelöst und könnten von der Hautoberfläche in tiefere Hautschichten vordringen. Da diese durchblutet sind, werden die Filterstoffe in unterschiedlichem Ausmaß in den Blutkreislauf aufgenommen. „In sehr geringem Umfang ist das bei den meisten organischen Filtern der Fall“, sagt Degen. Später würden sie von den Nieren aus dem Blut gefiltert und mit dem Urin wieder ausgeschieden. Die Frage ist nur, was in der Zwischenzeit im Körper passiert.

In der Diskussion um organische Filter geht es vor allem um die Frage, ob die Stoffe den Hormonhaushalt durcheinander bringen können. Im Mittelpunkt steht dabei meist eine östrogenartige Aktivität, also eine Wirkung ähnlich der des weiblichen Sexualhormons Östradiol, das beim Menschen vor allem in den Eierstöcken gebildet wird. Eine solche Aktivität prüfen Wissenschaftler unter anderem in Studien mit Zellkulturen. Dafür bringen sie UV-Filter mit jenen Zelltypen zusammen, die Andockstellen für bestimmte Hormone haben.

Werden diese Rezeptoren von der Testsubstanz stimuliert, ist das ein Zeichen dafür, dass sie hormonähnlich wirkt. „Man kann messen, ob sich die Zellen unter diesen Umständen etwa schneller teilen“, sagt Degen. Bei einigen organischen Filtern sei das in Studien der Fall gewesen. Das allein sei aber keinesfalls ein Beweis für eine hormonartige Wirkung beim Menschen. Der Hauptgrund, warum solche Experimente nicht einfach auf die Situation im Körper übertragen werden können, sei laut Degen, dass längst nicht alles, was man sich auf die Haut schmiere, auch im Organismus ankomme. Welcher Anteil die Hautbarriere passiert, wird zum Beispiel in Experimenten an Schweine- oder Menschenhaut ermittelt. Für viele organische Filter liege dieser Anteil bei unter einem Prozent, sagt Degen.

Zwar ist es in der Europäischen Union seit 2013 vollständig verboten, Inhaltsstoffe von Kosmetika in Tierversuchen zu testen. Die meisten Filter wurden allerdings bereits vorher zugelassen und ihre Sicherheit wurde deshalb häufig noch an Tieren geprüft, etwa an Ratten, die täglich UV-Filterstoffe in unterschiedlichen Dosen bekamen, um eventuelle Veränderungen am Hormonspiegel oder in ihrer Fortpflanzungsfähigkeit zu beobachten. Außerdem untersuchten Forscher an Nagern, ob UV-Filter die Gebärmutter zum Wachstum anregen können.

Ist das der Fall, spricht das prinzipiell für eine hormonartige Wirkung. Tatsächlich wuchs die Gebärmutter von Ratten, deren Nahrung Forscher der Universität Zürich 2001 mit drei verschiedenen Filterstoffen versetzt hatten. Es sei allerdings etwas anderes, ob solch ein Stoff mit der Nahrung aufgenommen oder auf die Haut geschmiert werde, sagt Degen, denn daraus resultierten ganz unterschiedlich hohe Konzentrationen im Körper. Deshalb könnten die Ergebnisse nicht ohne Weiteres direkt auf den Menschen übertragen werden.

Übertragbarkeit auf den Menschen ungewiss

Versuche am Menschen selbst sieht das Zulassungsverfahren der EU für Kosmetika nicht vor, zumal es laut Degen sowieso schwer wäre, einen hormonellen Einfluss zu messen, weil der menschliche Hormonspiegel naturgemäß variiere. Um die Sicherheit der organischen UV-Filter beim Menschen zu bewerten, ziehen die Experten des SCCS den Gehalt im gesamten Sonnenschutzmittel (meist vier bis zehn Prozent), die Auftragsmenge sowie die Aufnahmerate über die Haut heran. So ermitteln sie eine mögliche innere Dosis beim Menschen.

Diese muss mindestens hundertfach geringer sein als eine, die im Tierversuch keine unerwünschten Wirkungen mehr gezeigt hat. Die Toxikologin Degen sagt, in den Bewertungen des SCCS gebe es keinerlei Hinweise auf hormonähnliche oder andere schädliche Wirkungen der in der EU zugelassenen organischen Filter beim Menschen. Deshalb sieht sie auch keinen Grund, diese Art von Sonnenschutzfiltern hierzulande als Medikamente einzustufen: „Wer diese Forderung aufstellt, müsste erst einmal belegen, dass das aktuelle Zulassungsverfahren nicht geeignet ist.“

Auch der Pharmakologe Christian Surber von den Dermatologischen Universitätskliniken Basel und Zürich hält das Zulassungsverfahren der EU für sicher. Trotzdem empfiehlt er Schwangeren und stillenden Müttern, sich und ihre Kinder vorsichtshalber lieber mit Sonnenschutzprodukten einzucremen, die nur mineralische Filter enthalten. Denn gerade Kinder haben eine im Verhältnis zur Körpermasse große Hautoberfläche und nehmen deshalb bezogen auf ihr Gewicht eine größere Menge der organischen Filtersubstanzen auf.

Für Surber ein Argument zugunsten der mineralischen Alternativen: „Zinkoxid und Titandioxid gehen nicht durch die Haut“ – vor allem dann nicht, wenn die Stoffe in der klassischen „mikronisierten“ Form vorliegen, die dann beim Auftragen die weiße Schicht auf der Haut hinterlässt. Laut dem Schweizer dringen die Stoffe aber selbst dann nicht in die Haut ein, wenn sie als Nanopartikel in die Sonnenschutzprodukte eingearbeitet sind. Das liege vor allem daran, dass die Moleküle der mineralischen Filter trotz ihrer Nano-Bezeichnung um den Faktor zehn bis hundert größer seien als diejenigen modernerer organischer Filterstoffe. Damit werde es unmöglich für sie, durch die winzigen Lücken zwischen den Hautzellen hindurch in tiefere Schichten zu wandern.

Entwarnung vom Bundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung stuft das Auftragen von Nanopartikeln auf intakte und Sonnenbrand-geschädigte Haut ebenfalls als unbedenklich ein. Nur von Sprays mit Nanopartikeln rät die Behörde ab, da im Moment noch untersucht werde, welche Wirkungen die Teilchen haben können, wenn sie in die Atemwege gelangen. Der Pharmakologe Christian Surber hält sie ohnehin für wenig geeignet. „Einerseits tragen die meisten Menschen dadurch Studien zufolge zu wenig von der Lösung auf.“ Ein Großteil des Sonnenschutzmittels gehe beim Sprühen an die Umwelt verloren. Und wenn man sich das Produkt in die hohle Hand sprühe und dann verreibe, wende man es zwar richtig an, dann brauche man aber auch keine teuren Sprays zu kaufen.

Die in den Produkten enthaltenen Filter sind normalerweise auf der Rückseite der Sonnenschutzmittel aufgeführt. Wer darauf achten will, ein Produkt mit ausschließlich mineralischen Filtern zu kaufen, aber im Wust der chemischen Namen die Orientierung verliert, kann in der Drogerie oder Apotheke nachfragen.

Damit eine Sonnencreme nicht nur vor der Sonnenbrand auslösenden UVB-, sondern auch vor UVA-Strahlung schützt, die die Haut altern lässt, sollte das kreisförmige UVA-Logo auf der Packung zu sehen sein. Manche Hersteller würden das nachstellen, etwa in Form einer gelben Sonne mit einem „A“ oder „UVA“ in der Mitte. In dem Fall, warnt Surber, sei der Schutz nicht garantiert.

Ähnlich skeptisch sieht er Hinweise wie „korallenfreundlich“ oder „riffgerecht“ auf Sonnencremes, die auf Octinoxat und Oxybenzon verzichten. Diese Filterstoffe werden verdächtigt, zu Korallenbleiche zu fördern oder das Erbgut von Fischen und Korallen zu schädigen. Allerdings, sagt Surber, stammten diese Erkenntnisse aus Tests in Aquarien und es sei keinesfalls klar, ob die UV-Filter unter realen Bedingungen einen Einfluss auf Korallen und das Meeresleben haben. Auf Hawaii sind derartige Sonnenschutzmittel ab 2021trotzdem verboten.

Fazit: Es gibt keinen Grund, sich nicht mit Sonnenschutzmitteln einzucremen – mindestens Schutzfaktor 30, am Meer und im Gebirge 50, und am besten zusätzlich zu schützender Kleidung und dem richtigen Verhalten (etwa Schatten zu suchen zwischen 11 und 15 Uhr), rät Surber. Denn obwohl es vielleicht nie eine Garantie geben wird, dass UV-Filter keinerlei Effekte im Körper auslösen: Dass sie die Haut vor Sonnenbrand und Hautkrebs schützen, ist sicher.

Zur Startseite