zum Hauptinhalt
"Knappheitsproblem". Im Medizinstudium ist der Mangel an Plätzen eklatant.

© Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild

Vergabe von Studienplätzen: Verfassungsrichter haben viele Fragen zu NC-Verfahren

60.000 Bewerber auf 11.000 Plätze: Ohne Einser-Abitur kein Medizin-Studium. Nach der Verhandlung in Karlsruhe könnte das Gewicht der Abinote kleiner werden.

Die Studiengänge sind überlaufen, die Kapazitäten begrenzt, das zentrale Auswahlverfahren ist zum verfassungsrechtlichen Problemfall geworden: Geht es nach Max-Emanuel Geis hat die Republik diese Zustände dem bildungspolitischen Aufbruch der siebziger Jahre zu verdanken. Nun sehe man, wohin das Dogma von der „Bildung für alle“ geführt habe, sagte der Staatsrechtler der Uni Erlangen-Nürnberg am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Geis ist angetreten, den Status quo bei der Verteilung von Studienplätzen möglichst zu erhalten. Im Prozess um den Numerus clausus (NC) vertritt er die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals als zentrale Vergabestelle bekannt. Nach Ansicht des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts soll die NC-Praxis in ihrer gegenwärtigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen. Dass die Vorlage überhaupt zur mündlichen Verhandlung gelangt ist, darf als Indiz dafür gelten, dass die Richter Änderungen im System verlangen werden.

Der Paradefall der NC-Kritiker ist das Medizinstudium, um das es jetzt auch in Karlsruhe geht. Geklagt hatten Abiturienten mit mittelmäßigem Zeugnis. In der Medizin sind die Diskrepanzen am größten. Rund 60.000 Bewerber rangeln um 11.000 Plätze. Ein „Knappheitsproblem“, so nennt es der Vorsitzende des Ersten Senats und Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof, „das die berufliche Lebensplanung junger Menschen gravierend betrifft“ (ein Interview dazu lesen Sie hier).

Das Auswahlsystem ist von Land zu Land und Uni zu Uni unterschiedlich, weist aber Gemeinsamkeiten auf, die nicht zuletzt den Urteilen des Verfassungsgerichts zum NC aus den siebziger Jahren zuzurechnen sind. Nach Abzug einer Vorabquote für Härtefälle oder ausländische Bewerber gehen 20 Prozent an Abiturienten mit den besten Noten, 60 Prozent folgen einem Mix aus Abischnitt und Kriterien wie Auswahlgesprächen oder einschlägiger Ausbildung. 20 Prozent richten sich allein nach der Wartezeit. Wer keine 1,0 vorweist oder noch nicht sieben Jahre gewartet hat, hat schlechte Karten.

Die freie Berufswahl ist ein Grundrecht

Insbesondere die Warte-Kandidaten sind diejenigen, denen die alten NC-Urteile galten. Die freie Berufswahl ist ein Grundrecht. Jeder soll zumindest die Chance haben, später mal in seinem Traumjob zu arbeiten. Heute sind es die „Gelegenheitsbewerber“, die nach Stationen in anderen Jobs langjährig Interessierten die Plätze streitig machen – auch nicht gerecht, wie viele meinen. Zudem zeigen Studien, dass mit der Warterei auch die Aussichten sinken, das Studium erfolgreich abzuschließen.

Hauptangriffspunkt des Verwaltungsgerichts ist das starke Gewicht der Abinote. Bei der Bestenauslese der ersten 20 Prozent werden föderale Unterschiede zwar noch eingerechnet, dann jedoch nicht mehr. Ein erheblicher Faktor angesichts schwankender Durchschnittsnoten in den Ländern. Die Warteregelung sei ungeeignet, Missstände auszugleichen, heißt es in der Vorlage. 15 Semester seien unzumutbar lang.

Für SfH-Vertreter Geis ist diese Wertung aus der Luft gegriffen. Er spricht von „Qualitätspflege“ als universitärem Anspruch und will einer hier bisher unbeachteten Verfassungsnorm Geltung verschaffen. Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei, so stehe es ausdrücklich in Artikel 5 der Verfassung. Ein Satz, den er der Freiheit der Berufswahl als Schranke ziehen will.

Welche Sachgründe können eine Begrenzung legitimieren?

Die Richter reagieren skeptisch. Der Vorsitzende Kirchhof hat viele Fragen an das Verfahren: Dürfen Unis ohne eingehende gesetzliche Vorgaben eigene Auswahlkriterien bilden? Welche Sachgründe können überhaupt eine Begrenzung legitimieren? Die Belange der Wissenschaft oder auch der Wille der Politik, die Zahl der teuren Studienplätze nicht zu groß werden zu lassen? Es sieht auch so aus, als könnten die Karlsruher Richter die Kritik an der Bedeutung der Abinote nachvollziehen. Mehrfach sprachen sie davon, wie der Gedanke einer Eignung hier zu entwickeln sein. Eignung für das Studium? Oder Eignung für den Beruf? Forscher legten am Mittwoch dar, dass auch mittelmäßige Abiturienten in der klinischen Praxis reüssieren können.

Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery sprach sich dafür aus, die Eignung wieder vorab „zentral abzuprüfen“ – eine Rückkehr zum Medizinertest, wie er früher üblich war. Er verwies auch darauf, dass es noch ein weiteres „Knappheitsproblem“ gebe, den Ärztemangel in ländlichen Gegenden.

Einen Rechtsanspruch auf ein zeitiges Studienplatzangebot werden die Richter aus der Verfassung nur schwer herleiten können, Er stieße auch an tatsächliche Grenzen. Indirekt erkannte aber auch der SfH-Vertreter Geis an, dass die Dinge so, wie sie liegen, nicht bleiben können – und bat das Gericht darum, die „zeitbedingten Aussagen“ aus seinen damaligen Urteilen „maßvoll fortzuschreiben“. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false