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Makaken in Freiheit

© picture alliance / Reinhard Kung

Versuche mit Affen: Bremer Hirnforscher gewinnt Rechtsstreit

Die Bremer Tierschutzbehörde durfte die Versuche von Andreas Kreiter nicht ablehnen. Die Makaken seien durch die Forschung nur mäßig belastet, befand ein Gericht.

Der Hirnforscher Andreas Kreiter hat endgültig seinen Rechtsstreit mit der Bremer Tierschutzbehörde gewonnen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig erklärte jetzt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen für rechtskräftig, wonach die umstrittenen Affenversuche „ethisch vertretbar“ und die zwei Dutzend Makaken einer „allenfalls mäßigen Belastung“ ausgesetzt seien. Die Behörde hätte sie weiterhin genehmigen müssen.

Das OVG hatte in seinem Urteil Ende 2012 eine mögliche Revision zum BVG ausgeschlossen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde der Behörde wies das BVG nun zurück. Der Fall bedürfe keiner grundsätzlichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht, heißt es in der Beschlussbegründung. Das OVG habe keinen pauschalen Vorrang der Grundlagenforschung vor dem Tierschutz festgestellt. Außerdem habe eine zwischenzeitliche Änderung des Tierschutzgesetzes klargestellt, dass eine Genehmigungsbehörde keinen Ermessensspielraum habe, wenn ein Forscher bestimmte Voraussetzungen erfülle. Auch hierfür sei keine BVG-Entscheidung nötig.

Die für den Tierschutz zuständige Bremer Gesundheitsbehörde hatte Kreiters Forschung ab 1998 wiederholt befristet genehmigt – bis das Bremer Landesparlament 2007 dem Antrag von Bürgern folgte und einstimmig den „geordneten Ausstieg“ beschloss.

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gelte lediglich rückwirkend für den Versuchszeitraum 2008 bis 2011, sagte Kreiter. Für seinen Verlängerungsantrag bis 2014 laufe noch ein weiteres Verfahren in erster Instanz.

Tatsächlich gab der rot-grüne Bremer Senat seinen Widerstand auf. Ein Sprecher des zuständigen Gesundheitssenators sagte dazu, nach dem Beschluss habe die Tierschutzbehörde keinen Spielraum mehr und müsse die Verlängerung bis 2014 genehmigen. Künftige Anträge könne sie nur dann ablehnen, falls sich die Versuchsmethoden wesentlich ändern sollten.

Der Ehrenpräsident des deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, trat aus der Bremer Tierschutzkommission aus, die die Behörde bei Genehmigungsverfahren berät. „Es ist eine Tragödie, dass die Affen auf unabsehbare Zeit schutzlos der Forschungsneugier von Professor Kreiter ausgesetzt werden sollen“, sagte er.

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