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W-Besoldung: Rektoren wollen eine Reform der Professorengehälter

"W 2-Besoldung nicht amtsangemessen": Nach der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar hat jetzt die HRK einen Vorschlag gemacht.

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich dafür ausgesprochen, an der im Februar vom Bundesverfassungsgericht als „nicht amtsangemessen“ beanstandeten W-Besoldung festzuhalten. Allerdings müssten die Grundgehälter nicht nur auf der kritisierten Stufe W2 erhöht werden. Die Länder sollten die entsprechenden Gehalts- und Pensionssteigerungen übernehmen und den Vergaberahmen, der vielerorts Leistungszulagen einschränkt, aufheben. Zudem müssten sich die Länder untereinander auf Grundelemente der W-Besoldung einigen. Eine solchermaßen reformierte W-Besoldung sei unabdingbar für die Attraktivität der deutschen Hochschulen, erklärt die HRK. -ry

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