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Hospiz

© dpa

Wissen und Forschen: Friedlich sterben lassen

Was braucht der Mensch am Lebensende? Eine Diskussion im Berliner Johannesstift.

Ein Dreiundachtzigjähriger wird von einem schweren Schlaganfall zu Boden gestreckt, ist bewusstlos, röchelt, liegt offensichtlich im Sterben. Die Feuerwehr wird alarmiert, ein Notarztwagen bringt ihn ins Krankenhaus. Auf der Intensivstation wird er wochenlang beatmet, auch dann noch, als eine massive Infektion den Körper des Todkranken überwältigt.

Diesen keineswegs seltenen Fall schilderte der Internist Michael de Ridder, Leiter der Rettungsstelle im Berliner Vivantes-Klinikum Am Urban, bei einer Podiumsdiskussion im Evangelischen Johannesstift in Berlin. Es ging um die Frage „Was braucht der Mensch am Ende seines Lebens?“. So verschieden die Wünsche für den letzten Weg auch sind: Todkranke brauchen Zeit und Zuwendung. Daran mangele es leider „in unserem an die Wand gefahrenen Gesundheitswesen“, wie der Pflegepädagoge Axel Doll es drastisch ausdrückte.

Die meisten Menschen wollen ein friedliches Sterben, darüber war man sich auf dem Podium einig. Und noch eins wurde sehr deutlich: Oft hindert sie die Medizin daran. Aus dem genannten Beispiel zog de Ridder den Schluss: „Hier ist ein Behandlungsabbruch geboten, sonst wird Medizin unethisch. Nicht nur der Mensch, auch die Medizin muss lernen, loszulassen.“

Für jede Behandlung gelte: Was nicht zum Ziel führt, soll man aufgeben, meinte Ernst Späth-Schwalbe, Leiter der Krebsstation im Vivantes-Klinikum Spandau und Palliativmediziner. Man solle mit dem Patienten über Behandlungsziele sprechen und gemeinsam abwägen, was für ihn sinnvoll sei.

Selbstverständlich seien eingehende Gespräche auf Palliativstationen, wo Beschwerden wie Schmerzen oder Atemnot unheilbar Kranker behandelt werden, und in Hospizen, wo Menschen in ihrer letzten Lebenszeit fürsorgliche Pflege finden. „Palliativ“ kommt von pallium (lateinisch: Mantel). Der Todkranke, bei dem es nicht mehr um Lebensverlängerung, sondern nur um Leidenslinderung geht, wird „von Achtsamkeit umhüllt“, wie es Christine Knop vom ambulanten Johannes-Hospiz formulierte.

Viel zu wenig sei bekannt, dass passive Sterbehilfe („Sterbenlassen“) erlaubt ist, im Gegensatz zur verbotenen aktiven Sterbehilfe („Tötung auf Verlangen“), sagte Martin Stoelzel-Rhoden, Pfarrer im Johannesstift. Auch ein aktuelles Thema kam zur Sprache: der assistierte Suizid. Selbsttötung ist nicht strafbar, die Beihilfe dazu ist umstritten. Michael de Ridder verurteilte zwar „Geschäftemacherei“ wie bei der Organisation Dignitas und narzisstisch Selbstdarstellung wie beim ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der den Suizid einer lebensmüden 79-jährigen Würzburgerin begleitete und damit einen Skandal provozierte. Es gebe aber Suizidentscheidungen, die Respekt verdienten, sagte de Ridder – etwa, wenn jemandem nach einem selbstständig geführten Leben eine unerträgliche Abhängigkeit durch geistigen Verfall (Demenz) drohe.

Ohne Behandlungsgrund (Indikation) und ohne Einwilligung des Patienten ist jede ärztliche Behandlung – einschließlich der künstlichen Ernährung – illegal und gilt strafrechtlich als Körperverletzung. Daran erinnerte die auf Medizinrecht spezialisierte Münchner Anwältin Beate Steldinger.

Angehörige, die den Wunsch eines Todkranken, friedvoll zu sterben, durchsetzen wollen, würden nicht selten von Ärzten als „Mörder“ beschimpft, berichtete sie. („Wollen Sie Ihre Mutter etwa verhungern und verdursten lassen?“). Sogar eine schriftliche Patientenverfügung – nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2003 bindend – werde oft missachtet. So müsse immer wieder vor Gericht erstritten werden, dass ein nur noch dahinvegetierender Mensch endlich sterben darf.

Dringend wurde empfohlen, nach Beratungsgesprächen mit Angehörigen und Ärzten nicht nur eine detaillierte Patientenverfügung schriftlich niederzulegen, sondern auch eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson, die dem Willen des Kranken Geltung verschaffen kann, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Sonst könne eine Patientenverfügung auch dazu führen, dass es vor einer Therapieentscheidung nicht einmal mehr einen mittelbaren Dialog mit dem Kranken gibt, sagte Martin Warnach, Ärztlicher Leiter des Wichernkrankenhauses im Johannesstift.

Bei einem Sterbewunsch, so hieß es in dieser Diskussion, müsse auch geprüft werden, ob der Todkranke vielleicht in Wirklichkeit nur „niemandem zur Last fallen“ wolle. Vielen seien noch immer nicht jene Einrichtungen bekannt, in denen Unheilbare nicht als Last empfunden, sondern als Person behandelt und umsorgt werden, deren Leidenslinderung Behandlungsziel ist und deren Selbstbestimmung und Würde respektiert wird: die Palliativstationen in Kliniken, die stationären und die ambulanten Hospize und – in Berlin – der ärztliche Home-Care-Dienst, der vor allem Krebskranke zu Hause fachgerecht versorgt.

Zwei positive Fakten hob Moderator Hartmut Wewetzer vom Tagesspiegel am Schluss der Diskussion hervor: dass der Tod kein Tabu mehr ist und dass Palliativmedizin und Hospizwesen sich nun auch in Deutschland gut entwickeln.

Information, Beratung und Adressen bei der Zentralen Anlaufstelle Hospiz, Telefon 40 7 1 11 13 und im Internet unter www.hospiz-aktuell.de. Dort ist auch die gerade neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre „Wenn Ihr Arzt nicht mehr helfen kann“ zu bekommen. Sie enthält viele nützliche Informationen, etwa zum Thema Patientenverfügung.

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