zum Hauptinhalt
Ein Bundeswehrsoldat führt auf einer Luftfahrtausstellung eine Drohne vor.

© dpa

Zivilklausel: Uni Bremen gegen „friedliche Forschung“ per Gesetz

Hochschulinterne Zivilklauseln reichen Rot-Grün in Bremen nicht aus. Jetzt sollen Militärforschung per Gesetz ausgeschlossen werden.

Die staatlichen Hochschulen im Land Bremen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, „in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke“ zu verfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor. Bisher galten nur hochschulinterne Zivilklauseln. Geplant sind außerdem weitere Reformen, etwa die Einführung öffentlicher Forschungsdatenbanken oder die Einsetzung von „Ombudspersonen“ als Beschwerdestellen.

Die Uni Bremen hatte schon 1986 eine Zivilklausel gegen Militärforschung beschlossen, 2012 folgte die (Fach-)Hochschule Bremen. Mehrfach gab es aber Zweifel an der Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen. Deshalb will die rot-grüne Koalition die friedlichen Forschungszwecke nun auch gesetzlich verankern.

Der "Dual Use" wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen

Wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, kritisieren die Hochschulen und der Deutsche Hochschulverband die Neuregelung als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Die Koalition sieht das anders: Grundgesetz und Landesverfassung hätten für alle Lebensbereiche „das Leitbild einer auf Frieden und Gerechtigkeit ausgelegten Gemeinschaft“ vorgegeben. In diesem Lichte sei auch die Wissenschaftsfreiheit zu betrachten. Ihr Wesensgehalt werde durch die Neuregelung nicht berührt, zumal die Hochschulen deren Einhaltung selbst überwachen sollten. Vergleichbare gesetzliche Zivilklauseln gebe es bereits unbeanstandet in Niedersachsen und im Gesetz über das Karlsruher Institut für Technologie.

Nicht ausdrücklich geregelt wird in dem Entwurf das Problem, dass manche Grundlagenforschung sowohl zivil als auch militärisch zu nutzen ist („Dual Use“). Auf Nachfrage des Tagesspiegels meinte dazu eine Sprecherin des Bremer Wissenschaftsressorts, entscheidend für die Zulässigkeit sei der vereinbarte zivile Zweck und nicht, ob die Ergebnisse später auch militärisch nutzbar seien. Bei „militärnahen Unternehmen“ müssten die Hochschulen „genau hingucken“, ob der Forschungszweck zivil sei. Ein grundsätzliches Verbot, mit solchen Partnern zu kooperieren, sei weiterhin nicht geplant. Bremer Wissenschaftler hatten bereits für Drohnen- und Satellitenhersteller und sogar fürs US-Verteidigungsministerium gearbeitet, etwa zu Themen wie Datenübertragung oder Umweltmessungen.

Umstritten ist auch die neue Transparenz bei Drittmitteln

Ein weiterer Punkt der Bremer Hochschulgesetzreform: Künftig soll in Datenbanken nachzulesen sein, welche Geldgeber wie viele Mittel für welche Projekte bereitstellen. Rot-Grün möchte damit mehr Transparenz herstellen und einer übermäßigen Einflussnahme Dritter auf die Wissenschaft entgegenwirken. Ab einer Fördersumme von 5000 Euro sollen sogar die Vertragstexte publiziert werden.

Die Universität Bremen sieht durch die Datenbanken „offenkundig vitale Interessen von Drittmittelgebern massiv beeinträchtigt“. Die Koalition meint dagegen, dass die Rechte der Geldgeber ausreichend durch eine Klausel gewahrt seien, wonach „gesetzliche Schutzrechte“ zu beachten sind.

Keine grundsätzlichen Bedenken haben die Hochschulen gegen eine andere Verpflichtung: Alle wissenschaftlichen Arbeiten sind kostenfrei ins Internet zu stellen („Open Access“), soweit nicht berechtigte Interessen der beteiligten Wissenschaftler dem entgegenstehen.

Für nicht erforderlich halten die Hochschulen auch eine weitere Neuerung: Laut Gesetzentwurf soll jede Hochschulleitung auf Vorschlag von Studentenvertretern eine „Ombudsperson“ aus dem Kreis der Hochschullehrer einsetzen – als unabhängige Ansprechstelle für Studierende und Doktoranden, wenn sie Probleme bei Studien- oder Prüfungsangelegenheiten haben.

Das Reformgesetz soll noch in diesem Frühjahr vom Bremer Parlament verabschiedet werden. Den Jusos geht die Vorlage nicht weit genug: Die Formulierung mit den „friedlichen Zwecken“ dürfe keinesfalls dazu führen, dass etwa für „Friedensmissionen“ der Bundeswehr geforscht werden dürfe. Die seien trotz ihrer Bezeichnung „nichts anderes als militärische Interventionen“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false