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Nachdenklich. Derzeit gibt es elf Exzellenzuniversitäten, darunter seit 2012 auch die Uni Köln.

© Promo/Universität Köln

Zukunft der Exzellenzinitiative: Mit der Elite geht es 2019 weiter

Eckpunkte für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative stehen dem Vernehmen nach fest. Es geht 2019 weiter - in zwei Runden. Acht bis elf Exzellenzunis sollen gekürt werden.

Die nächste Runde der Exzellenzinitiative soll 2019 starten und in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt werden. Zunächst werden voraussichtlich die Exzellenzcluster gekürt, nach dieser Entscheidung in einer zweiten Runde die Exzellenzuniversitäten. Auf diese Eckpunkte haben sich dem Vernehmen nach die Wissenschaftsstaatsekretäre von Bund und Ländern geeinigt. Endgültig entschieden wird über die Ausgestaltung der Wettbewerbsfortsetzung in den kommenden Wochen: Zunächst beraten am 5. April die Wissenschaftsminister darüber, finale Entscheidungen fällen dann die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Länder am 22. April und schließlich die Ministerpräsidenten Mitte Juni.

Die Exzellenzinitiative läuft eigentlich schon 2017 aus, für die Zwischenzeit erhalten die derzeit geförderten Unis demnach eine Übergangsfinanzierung. Das hatte bereits die Imboden-Kommission vorgeschlagen, die Ende Januar eine Evaluation des Wettbewerbs vorgelegt hatte. Aus der Politik heißt es jetzt, es sollen 45 bis 50 Cluster und acht bis elf Exzellenzuniversitäten gefördert werden. Für die Cluster stehen 385 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, für die Exzellenzuniversitäten 140 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen des Wettbewerbs stand bereits seit längerem fest.

Einzelbewerbungen sind genauso wie Uni-Verbünde möglich

Cluster sollen höchstens zweimal sieben Jahre gefördert werden, wobei sie nach der ersten Förderperiode evaluiert werden. Für die Unis wird es diese Beschränkung nicht geben. Allerdings sollen sie sich ebenfalls alle sieben Jahre einer Evaluation stellen, dabei könnten einige Unis ihren Exzellenzstatus wieder verlieren. Geeinigt haben sich Bund und Länder offenbar darauf, dass der Bund die ausgewählten Exzellenzunis über den Artikel 91 b des Grundgesetzes finanziert. Das wünscht sich wie berichtet Bundeswissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU). Der Artikel 91 b erlaubt seit seiner Änderung eine dauerhafte Förderung von Universitäten durch den Bund

Zugangsvoraussetzung für den Exzellenzstatus sollen mindestens zwei Cluster sein. Wenn – wie es aussieht – zunächst über die Cluster entschieden wird, wissen die Unis also schon, ob sie sich überhaupt für den Exzellenzstatus bewerben können. Bisher liefen alle Linien des Wettbewerbs parallel zueinander, die Neuregelung würde die Unis also etwas entlasten. Neben Einzelbewerbungen von Unis sollen auch Anträge von Uni-Verbünden zulässig sein, wobei diese Unis gleichberechtigt als Sprecherinnen auftreten können. Während für einen erfolgreichen Einzelantrag pro Uni zwischen zehn bis 15 Millionen Euro pro Jahr ausgeschüttet werden sollen, dürften Verbünde mehr Geld bekommen.

Vom Tisch ist wohl der Vorschlag der Imboden-Kommission, die Exzellenzunis allein nach bereits erbrachten Leistungen auszuwählen. Die Universitäten sollen auch bei der Fortsetzung ein strategisches Konzept vorlegen – allerdings in einer kürzeren Variante als bisher.

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