Düsseldorf - Schwerer Rückschlag für Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Das Landesverfassungsgericht in Münster erklärte am Dienstag den Nachtragshaushalt 2010 wegen zu hoher Schulden für verfassungswidrig. Die Richter gaben einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt. Kraft reagierte gelassen: Aus dem Urteil ergäben sich „nach einer ersten Einschätzung keine direkten Folgen“ für den Haushalt des laufenden Jahres. CDU-Landeschef und Bundesumweltminister Norbert Röttgen erklärte, Kraft müsse einen verfassungsgerechten Haushalt für 2011 vorlegen. Ansonsten seien Neuwahlen unvermeidlich. dpa
Zeitung Heute : Etat in NRW widerspricht der Verfassung
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