Berlin - Das Oberlandesgericht München muss im NSU-Prozess türkischen Journalisten feste Sitzplätze geben. Einem Antrag der türkischen Zeitung „Sabah“ auf eine einstweilige Anordnung gab das Bundesverfassungsgericht am Freitag teilweise statt. Es werde dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats am OLG aufgegeben, „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“, heißt es in einer Mitteilung aus Karlsruhe. „Sabah“ hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, da die Zeitung wie auch andere türkische Medien keine reservierten Sitzplätze für den NSU-Prozess bekommen hatte. Mit der Beschwerde war der Antrag auf eine einstweilige Anordnung verbunden. fan
Zeitung Heute : Feste Plätze für türkische Medien im NSU-Prozess
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