RECHTSSCHUTZ-
VERSICHERUNG
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich bis auf eine kleine Selbstbeteiligung keine Gedanken über die Kosten machen – auch wenn er unterliegt. Beliebt ist das Paket aus
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz.
Gezahlt wird aber nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
PROZESS-
FINANZIERER
Prozessfinanzierer übernehmen für Kunden alle Kosten ihres Rechtsstreits, wenn ihr Fall aussichtsreich ist. Gewinnt man vor Gericht, geht ein Teil des Erlöses an den Finanzierer. Das kann sinnvoll sein, wenn
es um hohe Summen geht und die Rechtsschutzversicherung nicht einspringt.
PROZESSKOSTEN- HILFE
Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Auch hier werden die Aussichten des Verfahrens eingeschätzt, bevor Geld fließt. Und Achtung: Verliert man, erstreckt sich die PKH in der Regel nicht
auf die Kosten der
Gegenseite. Tsp
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