In Sachen Fort- und Weiterbildung haben Mediziner ihre ganz eigene Sprachregelung:
Mit der ärztlichen Weiterbildung geht es gleich nach Abschluss der Ausbildung los. Sie ist die Spezialisierung zum Facharzt – etwa für Innere Medizin, Chirurgie oder Kinderheilkunde – oder zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung für bestimmte Teil-Disziplinen. In einer Weiterbildungsordnung ist festgelegt, welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen.
Fortbildung ist dagegen das, was in anderen Berufsgruppen oft als Weiterbildung bezeichnet wird: Das lebenslange Bemühen, sich auf den aktuellen Stand des Wissens im eigenen Fachgebiet zu bringen. Die Verpflichtung dazu ist in der Berufsordnung festgelegt. Auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz , das unter der letzten Bundesregierung verabschiedet wurde, verpflichtet die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen zu „regelmäßiger fachlicher Fortbildung“.aml
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