Computer und Videospiele erhalten vom 1. April an neue Kennzeichen zur Altersfreigabe. Der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) hat sich mit den obersten Landesjugendbehörden und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf die Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes geeinigt. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist die USK, womit die bisherige freiwillige Kennzeichnung zur gesetzlichen Regelung werde. Vergeben werden fünf Zeichen. Unterschieden wird zwischen Unterhaltungssoftware, die ohne Altersbeschränkung freigegeben ist und Spielen, die ab 6, ab 12, ab 16 Jahre oder nur an Erwachsene abgegeben werden dürfen. Bisher hatte die USK alle Unterhaltungssoftwaretitel der im VUD zusammengeschlossenen Unternehmen auf ihre Alterstauglichkeit auf freiwilliger Basis überprüft. Tsp
Zeitung Heute : General werden erst mit 18
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