Berlin - Beischlaf zwischen Bruder und Schwester bleibt in Deutschland strafbar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch am Donnerstag für verfassungsgemäß erklärt. Geschwisterbeischlaf führe zu Rollenkonflikten in der Familie und entspräche nicht dem Familienbild des Grundgesetzes, hieß es zur Begründung. Auch könnten Erbschäden nicht ausgeschlossen werden. Der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer, dessen Amtszeit als Richter demnächst zu Ende geht, stimmte in einem scharfen Sondervotum gegen den Beschluss. Er nannte die Argumentationen für ein Verbot des Geschwisterinzests „zynisch“ und „absurd“. Geklagt hatte ein Mann aus Leipzig, der mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt hatte. neu
Zeitung Heute : Inzest unter Geschwistern bleibt strafbar
0 Kommentare
Neuester Kommentar