Karlsruhe - Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei Erbschaften steuerlich nicht gegenüber Eheleuten benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Eine Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe bei der Erbschaftsteuer sei verfassungswidrig. Die Benachteiligung der Homo-Ehe beim Steuersatz, beim Freibetrag und beim Versorgungsfreibetrag verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber muss bis Ende des Jahres eine Neuregelung für die Altfälle treffen. Tsp
Zeitung Heute : Karlsruhe stärkt Homo-Ehe bei Erbschaftsteuer
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