Der gesetzliche Begriff der Personalakte ist relativ weit gefasst. Demnach ist sie eine Sammlung schriftlicher Unterlagen von und über einen bestimmten Mitarbeiter. Nicht direkt vorgeschrieben ist die Form, das Material oder der Ort, an dem die Dokumente aufzubewahren sind. "Personalakte" sind demnach auch Mikrofichefilme, Karteien, Disketten oder CD-ROMs.
Zeitung Heute : Management: Das sagt das Gesetz
0Kommentare
Neuester Kommentar