Die Schweizer Justiz plant einem Zeitungsbericht zufolge die Einstellung von Verfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung der wichtigsten Waffe für die NSU-Mordanschläge. Das Verfahren wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegen zwei Männer aus dem Berner Oberland werde nicht zu Anklagen führen, berichtete der Zürcher „Tages-Anzeiger“ unter Berufung auf Polizei- und Justizkreise. „Trotz umfangreicher Ermittlungen fehlen die Beweise“, zitierte die Zeitung aus einem Polizeibericht. Die
beiden Männer waren
verdächtigt worden, in der Schweiz die tschechische Pistole Ceska 83 besorgt zu haben, mit der die rechtsterroristische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) neun ihrer zehn Opfer umbrachte. Der Zeitung zufolge sollen die Männer im NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe in München erscheinen, jedoch lediglich als Zeugen. Einer der verdächtigten Männer hatte erklärt, die Pistole sei ihm gestohlen worden. Ein Postbote habe die von ihm bei einem Händler bestellte Waffe in seinem Hobbyraum deponiert. Dort sei sie von Unbekannten entwendet worden.dpa
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