Wohngeld gibt es auch
für Immobilieneigentümer
Anspruch auf Wohngeld haben nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Das spezielle Wohngeld heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie hoch der Zuschuss ist, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe des Baukredits. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Formulare und Informationen gibt es bei der zuständigen Wohngeldstelle. dpa
Instandhaltungsrücklage: Kapitalertragssteuer zurück
Wohnungseigentümer können von der Bank abgeführte Kapitalertragssteuern für die sogenannte Instandhaltungsrücklage in ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern – wenn auch mit einigem Aufwand. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Eigentümergemeinschaften müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine solche Rücklage bilden, aus der unter anderem notwendige Reparaturen bezahlt werden. Eine Freistellung bei der Besteuerung von Zinsen für die gesamte Eigentümergemeinschaften ist nicht möglich. Der einzelne Eigentümer kann die Abzüge jedoch erstattet bekommen, wenn seine Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt für Ledige bei 801 Euro, für Verheiratete bei 1602 Euro. Der Eigentümer kann seinen Anteil am Steuerabzug in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend machen. dpa
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