Ab 2009 gilt Versicherungspflicht Mit der Gesundheitsreform gilt ab dem kommenden Jahr auch für Privatpatienten eine Krankenversicherungspflicht. Wer dann keinen Versicherungsschutz nachweisen kann, muss bei Entdeckung einen Strafzuschlag zahlen, der sich auf mehrere tausend Euro summieren kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Nichtversicherte, die vor ihrer Kündigung Mitglied der privaten Krankenkasse waren, müssen vom 1. Januar 2009 an in diese zurück – die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. dpa
Bei Reisewarnung Urlaub stornieren Kreuzfahrtgäste dürfen kostenlos stornieren, wenn ihre gebuchte Tour durch ein Seegebiet mit Reisewarnung führt. Hat das Auswärtige Amt in Berlin eine solche Warnung ausgesprochen, liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, über den der Veranstalter seine Passagiere auch informieren muss. „Dann kann der Gast den Vertrag kostenlos kündigen“, erklärte der Reiserechtler Holger Hopperdietzel. Aktuell stellt sich diese Frage bei Fahrten durch den Golf von Aden, für den schon seit einiger Zeit eine Reisewarnung gilt. dpa
Vorsicht mit Knallern einschärfen
Eltern tun gut daran, ihren Kindern vor Silvester noch einmal die nötige Vorsicht im Umgang mit Knallern und Feuerwerkskörpern einzuschärfen. Denn für eventuelle Brandschäden sind sie zumindest zum Teil mitverantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 11 U 126/99). Demnach trifft Eltern unter Umständen eine Teilschuld, wenn sie ihrer Tochter die Wohnung für eine Silvesterparty hinterlassen und ein Gast mit Feuerwerk einen Schaden verursacht.dpa
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