Ein Fax gilt als angekommen, wenn das Empfangsgerät es aufgezeichnet hat. Das berichtet der Newsletter www.billiger-telefonieren.de . Es sei "uninteressant", ob das Dokument ausgedruckt und dem Empfänger vorgelegt worden sei - urteilt das Bundesverfassungsgericht (AZ: 9 AZR 679 / 97). Der Anwalt einer Verkäuferin hatte in einem Kündigungsschutz-Prozess seine Revisionsbegründung am letzten möglichen Tag um 16.21 Uhr per Fax geschickt. Erst am nächsten Tag kam der Eingangsstempel auf das Dokument. Der Arbeitgeber wollte die Revision nicht anerkennen. Das Gericht urteilte, dass laut Fax-Protokoll die Begründung rechtzeitig eingegangen sei.
Zeitung Heute : Nicht der Lese-, sondern der Sendezeitpunkt bestimmt über das "Eingangsdatum" der Fernkopie
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