. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Firma diesem ein Zeugnis auszustellen. Darin darf laut Arbeitsrecht keine Kritik anklingen – es wird also stets ein gutes Zeugnis ausgestellt. Doch was sich gut anhört, ist nicht immer gut gemeint. So ist beispielsweise der Satz, „Er war wegen seiner Pünktlichkeit ein gutes Vorbild“, eine vernichtende Beurteilung, die bei der Vorlage des Zeugnisses beim nächsten Bewerbungsmarathon das sichere Aus zur Folge haben dürfte. Denn die wirkliche Bedeutung dieser Beurteilung ist: Die Leistungen des Betreffenden waren völlig unzureichend. Wann ein Zeugnis gut ist, und wann nicht, das will der Autor HeinzWilhelm Vogel verraten in dem Buch: „Geheim-Code Arbeitszeugnis“, Walhalla Fachverlag; Preis: 8,95 Euro.
Zeitung Heute : PINNBRETT
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