Düsseldorf - Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führe. Dadurch werde die Gesundheit der übrigen Mieter gefährdet. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen darf (Az.: 24 C 1355/13). Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe in diesem Fall Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Da der Fall grundsätzliche Fragen aufwirft, ist es wahrscheinlich, dass er bald höchstrichterlich entschieden wird. ukn/dpa
Zeitung Heute : Rauchern darf die Wohnung gekündigt werden
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