Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind seit 2004 grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings: Zwei Sparmöglichkeiten räumt der Gesetzgeber auch heute noch ein: Werden die Zuschüsse – meist für so genannte Jobtickets – innerhalb der steuerfreien 44Euro-Freigrenze für „sonstige Sachbezüge“ gewährt, braucht der Arbeitnehmer die Zuwendung nicht zu versteuern. Ist dies nicht möglich, kann sich der Chef generös zeigen: Übernimmt er pauschal 15 Prozent Lohnsteuer, bleibt der Jobticket-Nutzer fiskalisch außen vor.
Zeitung Heute : RETTENDE PAUSCHALE
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