STEUERN SPAREN
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Mai entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer abzugsfähig sein können (VI R 42/10). Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert. Allerdings müssen für die Steuerersparnis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht berücksichtigt werden Kosten für Prozesse ohne Aussicht auf Erfolg; zudem müssen die Kosten die „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen.
FINANZHILFEN
Wer nur ein geringes Einkommen hat und juristischen Rat benötigt, kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Es muss aber eine Selbstbeteiligung geleistet werden. (Infos zum Beispiel unter www.rak-berlin.de)Tsp
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