Keine Lohnerhöhung wegen Umzug in eine teurere Stadt
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Beamte in Städten keine „Ballungsraumzulage“ erhalten müssen. Ein Münchner Polizist hatte geklagt, weil er sich nach der Versetzung aus seiner Heimat in Bayern wegen der hohen Preise in der Landeshauptstadt benachteiligt fühlte. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Gehaltsausgleich, wenn sie durch die Versetzung in eine Großstadt oder ins Ausland höhere Lebenshaltungskosten haben. „Solche Dinge sind grundsätzlich Verhandlungssache“, sagt Jobst Hubertus Bauer, Rechtsanwalt in Stuttgart. Zwar könnten Ausgleichszahlungen für Umzüge im Tarifvertrag geregelt werden, erläutert der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In der Praxis sei dies aber kaum der Fall. dpa / gms
Verzicht auf Kündigungsschutzklage ist unwirksam
Der in einem Formular festgehaltene Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ist unwirksam. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg macht der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam. Ein vom Arbeitgeber aufgesetztes Formular, das eine außerordentliche Kündigungserklärung, eine Kündigungsbegründung sowie eine Klausel über den Verzicht auf eine Klage gegen diese Kündigung enthält, ist unwirksam. Das gilt auch, falls der Arbeitnehmer das Formular unterschrieben hat.dpa/gms
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