Hamburg - Das Internetportal Youtube darf keine Musikvideos mehr zu Songtiteln bereitstellen, an denen die Verwertungsgesellschaft Gema Rechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Zunächst muss das Unternehmen dafür sorgen, dass sieben Titel nicht mehr auf der Video-Plattform verfügbar sind. Weitergehend bedeutet es, dass Youtube künftig bei jedem Upload prüfen muss, ob damit die Urheberrechte eines Gema-Mitglieds verletzt werden. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Es ist noch nicht rechtskräftig. Google kündigte neue Gespräche mit der Gema an. dpa
Zeitung Heute : Youtube soll jeden Upload prüfen
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