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Juristentag: Zypries setzt sich für Sterbehilfe ein

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will den Wunsch sterbender Patienten nach einem schmerzfreien und würdigen Tod rechtlich stärken. Dafür sollen Regelungen zur Patientenverfügung ins Gesetz aufgenommen werden.

Stuttgart - Damit solle "mehr Rechtsklarheit für Patienten, Angehörige und Ärzte" geschaffen werden, sagte Zypries der "Stuttgarter Zeitung" zum Auftakt des 66. Deutschen Juristentages in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. In ihrer Ansprache vor rund 2500 Juristen verteidigte Zypries in Stuttgart überdies die betriebliche Mitbestimmung und erteilte Forderungen nach einer Schwächung der Mitspracherechte von Arbeitnehmern eine Absage.

In Stuttgart diskutieren Experten bis Freitag neben der Sterbehilfe und der Mitbestimmung über eine Reihe weiterer Themen wie die Reform des Schadenersatzrechts, oder die Auswirkungen von politischen Sparvorgaben auf die Rechtsprechung. Zypries will die Patientenverfügung im Zivilrecht verankern, um Ärzten damit eindeutigere Handlungsanweisungen zu geben. Habe "ein Patient klar zu erkennen gegeben, dass er eine Heilbehandlung nicht will, muss der Arzt sie unterlassen", sagte Zypries der "Neuen Osnabrücker Zeitung", ansonsten mache er sich womöglich wegen Körperverletzung strafbar. Darüber hinaus gehende Forderungen, die passive Sterbehilfe im Strafgesetzbuch ausdrücklich von Strafe freizustellen, lehnte Zypries als unnötig ab.

Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Zypries' Engagement

Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte Zypries' Position. "Eine ausdrückliche Normierung erlaubter Sterbehilfeformen hat im Strafrecht nichts zu suchen", erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Dies könne in der Praxis als Schritt hin zur "zunehmenden Akzeptanz aktiver Sterbehilfe missverstanden werden". Auf dem Juristentag will am Mittwoch der Bonner Strafrechtler Torsten Verrel seine Forderung erläutern, die passive Sterbehilfe wie das Abschalten von lebensverlängernden Apparaten ausdrücklich im Gesetz straffrei zu stellen. Ansonsten führe die Angst der Ärzte vor Strafe zu einer "extensiven Rechfertigungsmedizin" und damit zu einer "unzureichenden Leidensminderung".

Zur Mitbestimmung sagte Zypries in Stuttgart, sie teile die Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach die Mitbestimmung "ein nicht wegzudenkender Teil unserer sozialen Marktwirtschaft" sei. "Für mich ist deshalb klar, dass die Veränderungen des Wirtschaftslebens keinen Anlass bieten, bewährte Instrumente der Mitbestimmung aufzugeben", sagte Zypries. Es werde aber angesichts transnationaler Konzerne gewiss nicht einfach, die hohen Standards der deutschen Mitbestimmung zu sichern. Das Ziel sei "aber alle Anstrengungen wert", betonte die Ministerin. (tso/AFP)

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