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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Weniger Rente nach Umzug?

Ich bin Rentner, wohne in Berlin-Spandau und möchte ins Umland, nach Falkensee/Brandenburg, umziehen. Stimmt es, dass die Rentenzahlung um zehn Prozent gekürzt wird, wenn ich aus den alten in die neuen Bundesländer umziehe?

Diese Information ist nicht zutreffend. Beziehen Sie eine eigene Rente, etwa eine Altersrente, wird Ihnen diese in der bisherigen Höhe weitergezahlt.

Etwas anderes kann dann gelten, wenn Sie Vertriebener, Aussiedler oder Spätaussiedler sind und bei Ihnen Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden. Dies beispielsweise aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der früheren Sowjetunion. Ihre Rentenhöhe kann sich auch dann ändern, wenn Ihnen Zeiten nach dem Deutsch-Polnischen Rentenabkommen (DPRA) anerkannt wurden.

Haben Sie keine dieser Zeiten in Ihrem Versicherungskonto, ändert sich Ihre Rente nicht. Es ist insofern unerheblich, ob Sie von den alten Bundesländern in die neuen oder vom Westteil Berlins in den Ostteil der Stadt umziehen.

Auswirkungen hat Ihr Umzug jedoch, wenn Sie neben Ihrer eigenen Versichertenrente eine Hinterbliebenenrente beziehen, etwa eine Witwen- oder Witwerrente. Ursächlich hierfür ist, dass es in West und Ost unterschiedliche Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten gibt. Ihr Umzug aus den alten in die neuen Bundesländer kann wegen des veränderten Freibetrags so zu einem anderen Zahlbetrag bei der Witwen- oder Witwerrente führen, in Ihrem Fall zu einem verringerten.

Am deutlichsten wird dies mit einem Zahlenbeispiel. Angenommen, Ihre eigene Altersrente beläuft sich auf 1000 Euro und Ihre Hinterbliebenenrente beträgt 600 Euro. Der Freibetrag bei einem Wohnsitz in den alten Bundesländern, etwa in Berlin-Spandau, liegt bei rund 718 Euro monatlich. Daraus folgt, dass für die Einkommensanrechnung 282 Euro veranschlagt werden. Dieser Betrag, so ist es gesetzlich geregelt, wird nicht voll, sondern lediglich zu vierzig Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ihre Hinterbliebenenrente wird also um rund 113 Euro gekürzt, so dass letztlich von den ursprünglichen 600 Euro nach Einkommensanrechnung 487 Euro übrig bleiben. Ihre Altersrente wird weiter ungekürzt gezahlt.

In den neuen Bundesländern, etwa in Falkensee/Brandenburg, ist der Freibetrag niedriger, er beträgt 637 Euro. Bei 1000 Euro eigener Rente verbleiben somit 363 Euro als anzurechnendes Einkommen. Hiervon werden wiederum vierzig Prozent angerechnet, also rund 145 Euro, so dass die Witwen- oder Witwerrente lediglich 455 Euro beträgt. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands von West nach Ost (oder umgekehrt) verändert sich die Witwen- oder Witwerrente in diesem Beispiel also um etwas über 30 Euro im Monat. Bei einem Umzug gilt, dass Sie Ihren Rentenversicherungsträger auf jeden Fall vorab informieren sollten. Foto: promo

an Stefan Braatz

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