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14.05.2024, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke (r), Vorsitzender der Thüringer AfD, und sein Anwalt Ulrich Vosgerau warten auf den Beginn seines Prozesses im Landgericht. Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Im Laufe des Tages wird mit einem Urteil im Prozess gerechnet. Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/RONNY HARTMANN

„Der Mann kuschelt mit Rechtsradikalen“: Höcke-Anwalt soll nicht im Berliner Abgeordnetenhaus sprechen

Eigentlich soll Ulrich Vosgerau, Anwalt von Björn Höcke, auf Antrag der AfD im Bildungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sprechen. Die übrigen Fraktionen lehnen das jedoch ab.

Der Jurist Ulrich Vosgerau, der als Anwalt auch den AfD-Politiker Björn Höcke vertritt, soll nicht als Experte im Berliner Abgeordnetenhaus angehört werden. Die Berliner AfD-Fraktion wollte ihn für die nächste Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstag einladen.

Dort soll unter anderem über das Thema Finanzierung politischer Stiftungen beraten werden. Die übrigen Fraktionen lehnten Vosgeraus Anhörung allerdings ab, wie ein Sprecher des Abgeordnetenhauses am Dienstag auf Anfrage mitteilte.

„Wir haben überhaupt gar keinen Grund, Herrn Dr. Ulrich Vosgerau eine Bühne als Experte im Berliner Abgeordnetenhaus zu geben“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner. „Der Mann kuschelt mit Rechtspopulisten und Rechtsradikalen. Er ist ein offenbar ein Buddy von Höcke. So einen brauchen wir nicht als Experten in einer Ausschussberatung.“

Die AfD-Fraktion übte daran Kritik. „Einen renommierten Staatsrechtler als Anzuhörenden mit der Begründung abzulehnen, dass dieser unter anderem Björn Höcke anwaltlich vertritt, ist ein unglaublicher Vorgang“, kritisierte der bildungspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion Thorsten Weiß. Der Vorgang zeige, dass die viel beschworenen Minderheitenrechte der Opposition hohle Phrasen seien, wenn eine Oppositionsfraktion nicht einmal die Anzuhörenden berufen könne, die sie für geeignet halte.

Vosgerau vertritt Höcke in dem Verfahren vor dem Landgericht in Halle, bei dem dem AfD-Politiker vorgeworfen wird, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft muss er sich deshalb für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten.

Höcke ist Vorsitzender der AfD in Thüringen, die dort vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird. Vosgerau, selbst CDU-Mitglied, hat außerdem eingeräumt, bei einem Treffen rechter Aktivisten mit Politikern von AfD und CDU im vergangenen November in Potsdam dabei gewesen zu sein. (dpa)

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