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Björn Höcke und sein Anwalt Ulrich Vosgerau

© dpa/RONNY HARTMANN

Nach Urteil gegen AfD-Politiker: Höckes Verteidigung legt Revision ein

AfD-Politiker Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun legt seine Verteidigung Revision gegen das Urteil ein. Der Fall landet damit beim Bundesgerichtshof.

Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte am Donnerstag, dass von einem von Höckes Anwälten, Philip Müller, am Mittwoch eine Revision gegen die Entscheidung eingegangen sei.

Das Landgericht in der sachsen-anhaltischen Stadt hatte den AfD-Politiker am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg wissentlich die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt.

Höcke bestritt, von der Herkunft der Losung gewusst zu haben. Der studierte Geschichtslehrer bezeichnete die Parole zudem wiederholt als „Alltagsspruch“ oder „Banalität“.

Die Staatsanwaltschaft, die für Höcke in dem Prozess eine Bewährungsstrafe und 10.000 Euro Geldstrafe gefordert hatte, wollte ebenfalls eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Dabei prüft der BGH Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler und verweist die Fälle gegebenenfalls zur neuerlichen Verhandlung an die Vorinstanz zurück.

Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Der Landesverband wurde vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. (AFP)

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