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Das Berliner Landgericht soll in eins für Zivilrecht und eins für Strafsachen aufgesplittet werden.

© Imago/Lem

Jahrhundertreform in Berlins Justiz: Senat will Aufteilung von Landgericht noch vor Wahl beschließen – Kritik von Opposition

Noch vor der Wiederholungswahl will Rot-Grün-Rot das größte Landgericht Deutschlands aufteilen. Präsident Holger Matthiessen verlässt zum Jahresende seinen Posten.

Die rot-grün-rote Koalition will vor der Wiederholungswahl eine Jahrhundertreform in der Justiz durchsetzen. Das Landgericht soll in zwei Landgerichte – eins für Zivilrecht, eins für Strafsachen – aufgeteilt werden, das Abgeordnetenhaus soll die Reform vor dem 12. Februar beschließen. Das machten Koalitionsvertreter am Mittwoch im Rechtsausschuss deutlich.

Die Opposition warnte, damit verstoße das Parlament gegen das Zurückhaltungsgebot, das der Verfassungsgerichtshof im Urteil zur Wiederholungswahl angemahnt hatte.

CDU und FDP forderten, die Reform vom neuen Parlament beschließen zu lassen. Die Gerichtsteilung zum Jahr 2024 soll Vorteile für Verwaltung und Digitalisierung bringen.

Landgerichtspräsident Matthiessen verlässt Berlin

Das Landgericht ist bundesweit das größte seiner Art. Gerichtspräsident Holger Matthiessen trieb die Reform maßgeblich voran.

Landgerichtspräsident Holger Matthiesen.

© Mike Wolff

Doch im Ausschuss kündigte er an, Berlin zum Jahresende zu verlassen. Damit bestätigte er einen Bericht das Tagesspiegel-Newsletters Checkpoint.

Matthiessen äußerte sich nicht explizit zu seiner Zukunft, mehrfach wurde Brandenburg erwähnt. Dort soll er sich als Präsident des Landgerichts Potsdam beworben haben – trotz niedrigerer Besoldungsstufe – R5 statt R6 – mit 9715 statt 10.275 Euro im Monat. Brandenburg sucht für 2024 auch einen neuen Präsidenten fürs Oberlandesgericht mit Soldstufe R8 und 11.330 Euro im Monat.

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