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Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz.

© dpa/Uli Deck

Entscheidung des Cottbuser Verwaltungsgerichts: Rechtsextremist zum Rechtsreferendariat zugelassen

Eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei – so begründete das Verwaltungsgericht Cottbus seine Entscheidung.

Auch Rechtsextremisten müssen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus zum Referendariat vor dem zweiten juristischen Staatsexamen zugelassen werden. Einer anderslautenden Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts habe sich das Gericht in Cottbus nicht anschließen können, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Dem Eilantrag eines Antragstellers sei deshalb stattgegeben worden. Die derzeitige Rechtslage lasse einen Ausschluss des Antragstellers vom juristischen Vorbereitungsdienst nicht zu. (AZ: VG 1 L 199/24)

Das Verwaltungsgericht habe zugleich entschieden, dass die Ausbildungsbehörde dem rechtsextremen Studierenden Auflagen und Weisungen in Bezug auf die Ausübung hoheitlicher Befugnisse erteilen kann, hieß es weiter. Das Oberlandesgericht hatte dem Antragsteller den Angaben zufolge die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen.

Das Verwaltungsgericht entschied hingegen, dass eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst derzeit nur abgelehnt werden kann, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet ist. Dies sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall, die mit einer noch nicht getilgten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wurden. Der Antragsteller sei nicht vorbestraft. Rechtsextreme Anschauungen und Aktivitäten sowie mangelnde Verfassungstreue eines Bewerbers ermöglichten nur, ihn von bestimmten hoheitlichen Befugnissen auszuschließen. (epd)

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