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Bombenfest. Noch hat jeder Kläger seine Klage gegen den Rundfunkbeitrag verloren.

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Update

Jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht: Autovemieter klagt weiter gegen Rundfunkbeitrag

Autovermieter Sixt nennt Rundfunkbeitrag "verfassungswidrig" und will mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen

Der Autovermieter Sixt wird den Rechtsstreit gegen den seit Anfang 2013 geltenden Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverwaltungsgericht fortsetzen., teilte das Unternehmen am Dienstag in Pullach mit. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am Montag die Berufung von Sixt gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München zurückgewiesen, jedoch die Revision zugelassen. "Sixt ist nach wie vor der Auffassung, dass die Reform mit schweren Strukturfehlern behaftet und deshalb verfassungswidrig ist," heißt es in der Pressemitteilung.

Erich Sixt, Chef des Vermietungsunternehmens, sagte: "Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt alles andere als überraschend. Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen. Sixt ist unverändert entschlossen, gegen die völlig missratene Rundfunkfinanzierungsreform, die die Bürger und Unternehmen über Gebühr belastet und den Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen beschert, mit allen verfügbaren Mitteln juristisch vorzugehen."

Deutschlands größter Autovermieter Sixt hatte in seinen Rechtsstreit mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)

Durch den Beitrag werden Abgaben für die rund 91 000 Sixt-Fahrzeuge und jede der 2200 Betriebsstätten fällig, unabhängig davon, ob sich dort ein Radio- oder ein Fernsehgerät befindet. Der Kläger hält das für rechtswidrig: Der Beitrag für jedes Fahrzeug sei eine unzulässige Mehrfachbelastung; Rundfunkgebühren seien grundsätzlich wohnungsgebunden und Fahrzeuge demnach frei. Der Autovermieter hat schon angekündigt, dass er in seinem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein. Ein Urteil zweiter Instanz im Fall eines Unternehmens sprach im vergangenen Mai das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Es wies die Klage des Discounters Netto ab. Das Verfahren ist jetzt in höchster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Dort wird voraussichtlich auch die Sache Sixt gegen den Bayerischen Rundfunk landen, wie Klägeranwalt Holger Jacobj ankündigte. Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich.

Die Vertreter des BR hielten die Sixt-Klage für unbegründet und konnten sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden. So war der Drogeriemarktunternehmer Rossmann mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen. Das Gericht hatte den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht und wies die Klage ab.

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