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NDR-Redakteur Michael Storfner hat am Sonntagabend nach dem Ende der Sendung von "Günther Jauch" die Gegendarstellung verlesen, die der Bauer-Verlag erwirkt hatte.

© Tsp

Update

Gegendarstellung im ARD-Talk: Günther Jauch und das bizarre Ende

Nach der letzten Folge von "Günther Jauch" wurde am Sonntagabend eine Gegendarstellung verlesen - der Rechtsstreit zwischen dem Bauer-Verlag und dem NDR ist damit aber womöglich noch nicht beendet.

Das war ein kurioser Abschied für den Talker Günther Jauch. Nach dem Abspann der finalen Sendung am Sonntagabend vor 4,62 Millionen Zuschauern gehörten die letzten Worte nicht etwa ihm, sondern NDR-Redakteur Michael Storfner, der eine Gegendarstellung verlesen musste. Erwirkt worden war sie vom ehemaligen „Closer“-Chefredakteur Tom Junkersdorf zusammen mit der Bauer Media Group. Die Zuschauer wurden damit Zeugen eines Rechtsstreits, der am Sonntagabend noch nicht sein Ende gefunden haben könnte – und womöglich sogar noch Jauchs Nachfolgerin Anne Will erreicht.

Die erste Gegendarstellung war fehlerhaft

Anlass war die Sendung vom 13. April 2014, in der Günther Jauch nach dem Skiunfall von Michael Schumacher über die Grenzen der Berichterstattung diskutierte. Damals war es für die Jauch-Redaktion offenbar nicht ganz einfach gewesen, Gesprächspartner aus dem Boulevard-Bereich zu gewinnen. In der Sendung wurde deshalb ein Laufband eingeblendet, mit dem die Zuschauer erfahren sollten, welche Vertreter der Regenbogenpresse nicht kommen wollten - darunter eben angeblich auch der damalige "Closer"- und heutige "People"-Chef Tom Junkersdorf. Der hatte nach eigenen Angaben allerdings gar nicht abgesagt, sondern seine Teilnahme sogar angeboten.

Dies wollten Junkersdorf und der Bauer-Verlag deshalb im Rahmen einer Gegendarstellung korrigieren - und ein bizarrer Rechtsstreit begann, der mit dem Jauch-Finale am Sonntag noch nicht beendet sein könnte.

Der NDR musste ein Zwangsgeld von 2000 Euro zahlen

Nach Darstellung des Bauer-Verlags hatte Junkersdorf vorm Landgericht Hamburg nach der Schumacher-Sendung eine Gegendarstellung erwirkt, woraufhin der für "Günther Jauch" verantwortliche Norddeutsche Rundfunk (NDR) Berufung einlegte. Das Oberlandesgericht Hamburg gab Junkersdorf jedoch recht. Daraufhin musste Jauch in seiner Sendung am 25. Januar 2015 die Gegendarstellung platzieren - mit der Art und Weise waren jedoch Junkersdorf und Bauer nicht zufrieden. Insgesamt sei die ausgestrahlte Gegendarstellung grob fehlerhaft gewesen und erfüllte den Anspruch sowie die gesetzlichen Forderungen nicht., heißt es bei der Bauer Media Group. Ausschlaggebend sei dabei aber vor allem gewesen, dass die Gegendarstellung zu schnell und unverständlich verlesen worden sei, die anschließende Position der Jauch-Redaktion dagegen sehr deutlich und betont. Dadurch sei die Gegendarstellung entwertet worden - mit der Folge, dass sie noch einmal ausgestrahlt werden muss, wie das Landgericht Hamburg entschied.

Keineswegs hätte dies in der letzten Jauch-Sendung passieren müssen. Doch der NDR und der Talkmaster ließen offenbar mögliche Termine verstreichen, weshalb der NDR sogar ein Zwangsgeld von 2000 Euro zahlen musste. Wäre die Gegendarstellung nun nicht am Sonntag ausgestrahlt worden, hätte der NDR laut Bauer-Verlag 5000 Euro zahlen müssen - und Jauchs Nachfolgerin Anne Will hätte die Gegendarstellung "geerbt", die künftig wieder am Sonntagabend talkt. Der Bauer-Verlag ist über dieses Vorgehen verwundert: "Günther Jauch setzt bei anderen Medien sehr hohe presserechtliche Maßstäbe an, die für ihn in dieser Form aber offenbar nicht gelten sollen", sagt Bauer-Sprecherin Andrea Fratini.   

"Closer" musste eine Gegendarstellung von Jauch dreimal drucken

Sie spielt damit auf einen Rechtsstreit an, den "Closer" und Jauch bereits in einem anderen Fall geführt hatten. So musste das Magazin Anfang des vergangenen Jahres selbst eine Gegendarstellung von Jauch drei Mal abdrucken, bis sie den presserechtlichen Anforderungen entsprach. Jauchs Anwalt Christian Schertz versteht die von Bauer erwirkte Gegendarstellung deshalb auch als eine Art Revanche - und ist deshalb enttäuscht, dass der NDR nicht weitere Rechtsmittel eingelegt, „sondern sich viel zu früh in den Staub geworfen hat“, noch dazu „vor einem solchen Revolverblatt wie ,Closer’“.

NDR-Sprecher Martin Gartzke sagte dem Tagesspiegel lediglich, dass der Sender "durch Gerichtsentscheidung verpflichtet" war, "eine bereits gesendete Gegendarstellung aus formalen Gründen erneut zu verlesen." Der ARD-Chefredakteur sei darüber informiert gewesen.

Der Rechtsstreit könnte nun in eine weitere Runde gehen, denn ganz korrekt hat der NDR die Gegendarstellung nach Ansicht des Bauer-Verlags auch am Sonntag nicht ausgestrahlt - sie wurde nämlich nicht während der Sendung gezeigt, wie es eigentlich hätte der Fall sein müssen. Sondern erst kurz nach dem Ende der Sendung. Auch in der ARD-Mediathek ist die Gegendarstellung nicht in der Jauch-Sendung zu sehen - das große Finale von "Günther Jauch" bleibt damit in den Archiven unbefleckt.

Erbt Anne Will die Gegendarstellung von Jauch?

Nun müssen Junkersdorf und der Bauer-Verlag entscheiden, ob sie es dennoch bei der ausgestrahlten Gegendarstellung belassen oder erneut eine korrigierte Form erwirken. Dann würde es im Streit Jauch vs. "Closer" drei zu drei stehen. Allerdings müsste die dritte Version dann womöglich auf Anne Wills neuem Sendeplatz am Sonntagabend ausgestrahlt werden - obwohl sie mit dem Rechtsstreit nichts zu tun hat.

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