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Urteile des Bundesverfassungsgerichts dürfen in Radio und Fernsehen live übertragen werden.

© dpa

Mehr Kameras in mehr Gerichten?: "Nicht im Namen des Fernsehens"

Radio und Fernsehen sollen Urteile der Bundesgerichte übertragen dürfen. Das will Bundesjustizminister Heiko Maas, die Gerichte lehnen das ab

Fernsehkameras und Hörfunkmikrofone haben in deutschen Gerichten einen sehr schweren Stand. Bis auf das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Übertragung von Urteilen seit 1988 erlaubt ist, sind bei Verhandlungen Ton- und Bildaufnahmen verboten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Verbot insofern aufweichen, als er die Fernseh- und Radioübertragung von Urteilen in den Bundesgerichten erlauben will, berichtet die "taz". Zu diesen Gerichten gehören der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeits- und das Bundessozialgericht. Sie wenden sich unisono gegen die Pläne von Maas, sagte Bettina Limberg, Präsidentin des BGH, bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. Der Gesetzentwurf des Justizministers ist derzeit in der Ressortabstimmung.

Die BGH-Präsidentin, die sich auf das Votum aller Bundesgerichte stützen kann, fürchtet den "Missbrauch" der Bilder. Verhaspele oder verspreche sich ein Richter, dann könnte das in den Satireshows oder bei Youtube landen. "So etwas gefährdet das Ansehen der ganzen Justiz", wird Limberg in der "taz" zitiert. Während ARD-Rechtskorrespondent Frank Bräutigam argumentierte, Urteile würden im Namen des Volkes gesprochen, sagte Limberg, "aber nicht im Namen des Fernsehens". Sie sieht die Gefahr, dass Übertragungen in Bundesgerichten der Einstieg in eine weitere Lockerung von TV- und Radioverboten bei Gerichtsverhandlungen wären. Spektakuläre Mordprozesse sind nicht nur für Privatsender interessant. Limberg sagt, die Vernehmung von Zeugen und Angeklagten im Strafprozess sei völlig ungeeignet, diese gefährde die Wahrheitsfindung und verletze Persönlichkeitsrechte.

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