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Ein Eingang zur JVA in Meppen. Ein verurteilter Sexualstraftäter ist aus der Sicherungsverwahrung im Strafvollzug Meppen geflohen.

© dpa/-

Update

Nach Fahndung in Meppen: Aus Sicherungsverwahrung geflohener Sexualstraftäter festgenommen

Ein 63-jähriger verurteilter Sexualstraftäter war am Donnerstagabend in Leer während eines Ausgangs geflohen. Die Polizei fandete mit einem Foto nach ihm – nun wurde er wieder festgenommen.

Ein gestern aus der Sicherungsverwahrung im niedersächsischen Meppen geflohener, verurteilter Sexualstraftäters wurde am Freitag wieder festgenommen. Durch die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Verfolgungsbehörden konnte der gesuchte Sicherungsverwahrte nach intensiven Fahndungsmaßnahmen am späten Nachmittag gegen 16.40 Uhr in den Niederlanden im Bereich Zwolle festgenommen werden.

Der verurteilte Sexualstraftäter ist am Donnerstagnachmittag bei einem begleiteten Ausgang entwichen, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit. Das zuständige Justizministerium nannte zudem weitere Details zur Flucht: Der Mann war im Rahmen eines Toilettenganges gegen 14.15 Uhr durch die Hintertür einer Bäckerei in Leer entkommen. In der Stadt war der 63-Jährige im Ausgang zum Einkaufen, in Begleitung von einem Anstaltsseelsorger.

Der „NDR“ berichtet weiter, dass der Mann aus Westoverledingen (Landkreis Leer) stammt und im Jahr 2011 zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er wurde der mehrfachen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte damals auch anschließende Sicherungsverwahrung.

Meppen befindet sich in der Nähe der Grenze zu den Niederlanden. Nach dem 63-Jährigen wurde großflächig gesucht – im Landkreis Leer, im Emsland und darüber hinaus, sagte eine Polizeisprecherin dem NDR Niedersachsen. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach dem Flüchtigen und hatte dafür auch ein Foto des Mannes veröffentlicht.

Die Sicherungsverwahrung hat generell einerseits das Ziel, die Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten der oder des Verurteilten zu schützen. Andererseits sollen die Sicherungsverwahrten im Vollzug fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. (dpa)

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