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Medien: Am Jugendschutz vorbeigeschossen?

Pro 7 zeigte den Film „Der Soldat James Ryan“ um 20 Uhr 15. Jetzt droht ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro

Das gibt Ärger. Pro 7 hat gestern den Spielfilm „Der Soldat James Ryan“ um 20 Uhr 15 ausgestrahlt. Der Sender hat damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin ignoriert, das einen Sendetermin erst nach 22 Uhr fixiert und dabei auf die Altersfreigabe ab 16 Jahren verwiesen hatte. Jetzt droht Pro7 ein Bußgeld in Höhe von bis 500 000 Euro, weil der Sendetermin gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße, wie Hans Hege, Direktor der Medienanstalt BerlinBrandenburg (MABB), sagt. Laut Staatsvertrag gelten folgenden Regelungen: Bei einer Altersbeschränkung von zwölf Jahren dürfen Filme erst ab 20 Uhr im Fernsehen laufen, bei 16 Jahren um 22 Uhr und bei 18 Jahren um 24 Uhr. Die MABB führt die Rechtsaufsicht über den Privatsender und hat dem Sender schon zwei Mal eine Ausnahmegenehmigung für „Der Soldat James Ryan“ um 20 Uhr 15 verweigert.

Die Behörde folgt damit nicht der Argumentation des Senders, der sich darauf beruft, nicht die in Teilen brutale Kino-Version, sondern eine um sieben Minuten gekürzte und entsprechend entschärfte Fernseh-Fassung zu zeigen. Pro 7 betont, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen diese Version bereits für Jugendliche ab zwölf Jahren und damit für 20 Uhr 15 freigegeben habe. Die MABB verweist auf anders lautende Gutachten, wonach auch die Schnittfassung nicht mit dem Anliegen des Jugendschutzes vereinbar sei. Da Pro 7 sich anders verhalten hat, werden sich Sender und MABB wieder vor Gericht treffen. jbh

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