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Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Multimedia/Internet-Recht

Ebay-Powerseller haben Pflichten

Woran erkenne ich bei Ebay einen gewerblichen Händler, und warum ist das für mich wichtig?

Ob es sich bei dem Verkäufer um einen privaten „Trödler“ oder einen gewerblichen Anbieter handelt, ist für die rechtliche Abwicklung des Geschäfts von maßgeblicher Bedeutung. Den „Gewerblichen“ erkennt man am Powersellersymbol, an aufwändigen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch an der Anzahl und Art der veräußerten Waren. Die Bezeichnung „Privatauktion“ durch den Verkäufer selbst spielt keinerlei Rolle. Gewerblich handelt derjenige, der nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen selbstständig tätig wird, wobei tatsächliche Gewinne nicht erzielt werden müssen. Schon wenn jemand ein bestimmtes Produkt in verschiedenen Farben, Größen oder regelmäßig anbietet, spricht einiges für einen gewerblichen Anbieter.

Dieser unterliegt nicht nur Informationspflichten über Widerrufs- und Rückgaberechte, sondern auch dem Gewährleistungsrecht für Gebrauchsgüter. Wer sich hieran nicht hält, bekommt Post von der Verbraucherzentrale, schlechterdings eine anwaltliche Abmahnung von der Konkurrenz. Der Erwerber, der bei einem gewerblichen Ebayer gesteigert hat, kann sich oft durch Widerrufserklärung oder Rückgabe der Ware innerhalb von zwei Wochen von dem Kauf ohne Angabe von Gründen lösen. Wenn nicht vernünftig informiert worden ist, geht das ein halbes Jahr lang. Foto: Promo

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An Michael Terhaag

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