zum Hauptinhalt

Medien: an Michael Terhaag Anwalt für Multimedia-Recht

Wo steht die Wettbude?

„Die Fußball-EM naht. Was muss ich bei den zahlreichen Sportwetten im Internet beachten?“

Auch wenn der richtige Fußballfachmann es nicht einsehen dürfte, rechtlich gesehen handelt es sich bei Sportwetten um Glücksspiel. Jeder, der hierfür wirbt oder sich daran beteiligt, macht sich streng genommen strafbar, wenn der Betreiber keine behördliche Erlaubnis hat.

Um sicher zu gehen, muss man bei einem entsprechenden Internetangebot zunächst schauen, ob der Anbieter eine staatliche Genehmigung aufweisen kann (bei oddset.de oder wetten.de). Bestenfalls sollte der virtuelle Buchmacher auch seine Wettbude in Deutschland aufgeschlagen haben, um ihn nach der fetten Gewinnausbeute problemlos auch in Anspruch nehmen zu können. Man sollte aber grundsätzlich die Finger von Casinos oder Sportwettanbietern aus Übersee lassen.

Neben den bekannten Wetten auf Sieg, Unentschieden und Niederlage werden auch diverse andere Wagnisse angeboten, wie zum Beispiel „Wer schießt die meisten Tore?“. Relativ neu sind hierbei die so genannten Sportbörsen (zum Beispiel bluevex.de). Hier lassen sich die Wettscheine während der Begegnung mit anderen handeln und vorm Abpfiff gewinnbringend abstoßen. Ausführliche Urteile zum Thema Online-Sportwetten im Internet unter www.aufrecht.de.

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10876 Berlin

an Michael Terhaag

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false