zum Hauptinhalt

Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Multimediarecht

Gekauft wie gesehen

Was muss ich beim An- und Verkauf gebrauchter Computer beachten?

Besonders wichtig beim Kauf gebrauchter Waren ist zunächst immer, ob man sie von Privat oder vom Profi erwirbt. Vergewissern Sie sich daher unbedingt über den Status des Verkäufers! Als Profi gilt hierbei auch jeder, der den Computer zuvor gewerblich genutzt hat, also auch Schriftsteller, Architekten, Vertreter oder andere Unternehmer. Diese können die Gewährleistung auch nur zeitlich auf höchstens ein Jahr begrenzen. Bei gebrauchten Computern eine Ewigkeit!

Nur beim Kauf von Privat ist weiterhin der Gewährleistungsausschluss „Gekauft wie gesehen“ möglich. Aber: Macht der Verkäufer während des Verhandlungsgesprächs oder im Kaufvertrag Zusicherungen, die sich später als unzutreffend erweisen, kann der Käufer trotzdem dagegen angehen. Gleiches gilt bei Fehlern, die der Verkäufer arglistig verschweigt. Mehr unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10876 Berlin

An Michael Terhaag

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false