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Anzeigenkampagne: "taz" geht gegen Bundeswehr-Werbung bei Springer vor

Die Berliner "tageszeitung" geht mit rechtlichen Mitteln gegen die Absicht des Bundesverteidigungsministeriums vor, Werbeanzeigen für neue Rekruten vorrangig in einigen Medienprodukten des Springer-Konzerns zu schalten.

Dem Ministerium sei in dieser Sache ein Unterlassungsbegehren zugesandt worden, teilte die taz-Verlags- und Vertriebs-GmbH am Donnerstag in Berlin mit. Darin wird das Ministerium aufgefordert, "diese begrenzte Werbung zu unterlassen".

Die "taz" stützt sich auf eine Presseerklärung des Ministeriums vom 24. Februar, wonach die Anzeigenkampagne ab April zunächst nur in "Bild", "Bild am Sonntag" und auf "bild.de" laufen sollen. Die "taz" sieht darin nach eigenen Angaben "eine strafbare Vorteilsannahme nach §331 Strafgesetzbuch". Als Grund gibt "taz"-Anwalt Johannes Eisenberg an, die betreffenden Medien des Springer-Konzerns betrieben "seit Wochen eine Kampagne" zu Gunsten des inzwischen zurückgetretenen, bisherigen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Sie hätten Guttenberg damit einen Vorteil gewährt. Zudem argumentiert Eisenberg, der Staat unterliege dem Diskriminierungsverbot im Bereich der Medien. Es dürfe also nicht ein Medium bevorzugt behandelt werden. Der Gesetzesverstoß bleibe unabhängig vom Wechsel an der Spitze des Ministeriums bestehen.

Eine Frist zur Stellungnahme ließ das Ministerium laut "taz" verstreichen. Es finde sich zur Zeit kein Staatssekretär, der die eigentlich formulierte Reaktion auf das Unterlassungsbegehren unterzeichne, hieß es demnach. Die "taz" erwägt daher nach eigenen Angaben nun eine Klage. Die geplante Werbekampagne des Verteidigungsministeriums war auch von der SPD kritisiert worden.
"Es riecht nach Kumpanei zwischen Guttenberg und dem Springer-Verlag, wenn ausgerechnet der größte öffentliche Fürsprecher des Ministers in der Plagiatsaffäre einen lukrativen Werbeauftrag des Verteidigungsministeriums bekommt", sagte Ende Februar dazu der SPD-Politiker Sebastian Edathy. (AFP)

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