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Medien: ARD und ZDF: Gebührenverluste durch Hartz IV

Fast alle Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II können sich ab 1. April von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Fast alle Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II können sich ab 1. April von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Wie ZDFSprecher Walter Kehr am Mittwoch dem Tagesspiegel sagte, betreffe dies bis zu 1,65 Millionen Haushalte. Unseriös nannte Kehr allerdings eine Meldung des Nachrichtenmagazins „Stern“, wonach den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern Einnahme-Ausfälle in Milliardenhöhe entstünden. Auch ein ARD-Sprecher nannte die Zahlen „wesentlich überhöht“. Kehr sagte, es „ist zwar richtig, dass wir weniger Gebühreneinahmen haben werden, allerdings gibt es auch jetzt schon viele Befreiungen.“ Drei Millionen Haushalte, darunter Sozialhilfeempfänger, Studenten und Behinderte sind schon jetzt von der Rundfunkgebühr, die ab 1. April um 88 Cent auf 17,03 Euro monatlich steigt, befreit. Kehr verwies zudem darauf, dass es auch gegenläufige Entwicklungen gebe. So erhofft sich der Sender Mehreinnahmen durch eine Änderung des so genannten „Hotelprivilegs“, die im Rahmen des neuen Staatsvertrags ebenfalls am 1. April in Kraft tritt. „Auch ist noch völlig offen, wie sich die Situation im Werbebereich entwickelt“, so Kehr. Ob die Sender tatsächlich weniger Geld zur Verfügung haben, werde sich erst im Verlauf des Jahres herausstellen. Das ZDF nimmt zurzeit jährlich fast 1,6 Milliarden Euro, die ARD rund 4,9 Milliarden an Gebühren ein. am

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