zum Hauptinhalt
Auch zu Berichten über den Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin gab es Beschwerden beim Deutschen Presserat.

© dpa

Beschwerden beim Presserat: Schützt die Opfer!

2016 beschwerten sich 1851 Leser beim Deutschen Presserat, vor allem wegen der Berichterstattung zu Terroranschlägen.

2016 haben den Deutschen Presserat insgesamt 1851 Beschwerden von Lesern erreicht. Nach den Zahlen des Jahresberichts für das vergangene Jahr sind das weniger Beschwerden als im bisherigen Rekordjahr der seit 60 Jahren arbeitenden Freiwilligen Selbstkontrolle: 2015 gab es 2358 Beschwerden. Diese Rekordzahl war vor allem durch die inkriminierte Berichterstattung über den Germanwings-Absturz bedingt.

Für 2016 stellte Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns fest, „dass besonders politische Krisen, Konflikte und Terroranschläge bei den Beschwerden im Fokus standen“. Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht wurden – wie in den Vorjahren – besonders häufig in Beschwerden genannt. Bei den ausgesprochenen Rügen lagen Verstöße gegen den Schutz der Persönlichkeit vorne, insbesondere gegen den Opferschutz. Der Presserat sprach 2016 insgesamt 33 Rügen, 64 Missbilligungen und 151 Hinweise aus.

Die festgestellten und sanktionierten Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes (15 Rügen) bezogen sich vor allem auf die Berichterstattung über die zahlreichen Terroranschläge 2016, darunter auch über jenen im Dezember auf dem Breitscheidplatz in Berlin. „Die Darstellung der Opfer kritisierte der Presserat mit Missbilligungen und Rügen, wenn es sich um Opfergalerien oder einzeln hervorgehobene Opfer handelte.“

Lokal- und Regionalpresse kassierten die meisten Beschwerden

Die Mehrheit der Beschwerden mit 45,5 Prozent richtete sich wie in den Jahren zuvor gegen Regional- und Lokalzeitungen und deren Online-Auftritte. Es folgen Publikumszeitschriften (16,6 Prozent), Boulevardzeitungen (15,4 Prozent) und überregionale Tageszeitungen (13,7 Prozent). Auch kein neuer Trend ist, dass sich fast nur Privatpersonen beschweren, diesen 92 Prozent stehen nur acht Prozent an Beschwerden von Vereinen, Parteien, Unternehmen oder Behörden gegenüber.

Zu Online-Veröffentlichungen gab es mehr Beschwerden (67,2 Prozent) als gegen Print-Veröffentlichungen (24,2 Prozent); knapp neun Prozent richteten sich gegen die identische Veröffentlichung bei Online und Print. Dass eine Mehrheit der Beschwerdeführer Online-Beiträge kritisiert, war 2016 kein neuer Befund, sondern in einer Linie mit 2014 und 2015.

Allerdings, so wird in der Bilanz 2016 ausgeführt, sollte daraus nicht geschlossen werden, dass „Online-Redaktionen schlechter arbeiten als Print-Redaktionen“. Möglicherweise spiegele sich hier das geänderte Leserverhalten wider, andererseits gibt es hier die einfachere Beschwerdemöglichkeit: Artikel-Link mailen, wo beim Print eingescannte Artikel oder aber die Zeitung an den Presserat geschickt werden müssen.

Zur Startseite