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BGH gibt Bauer-Verlag Recht: Monopolstellung beim Pressevertrieb wackelt

Es ist ein tiefer Einschnitt ins Geschäft der Presse-Großhändler: Der Bundesgerichtshof gab am Montag dem Bauer-Verlag Recht, der 2009 beschlossen hatte, seine Titel selber auszuliefern.

Das System des Pressevertriebs in Deutschland ist infrage gestellt. Der Bundesgerichtshof erklärte am Montag die Kündigung des Grossisten Grade aus dem Norden Hamburgs durch den Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Bauer für rechtens. Bauer liefert seit 2009 seine Print-Erzeugnisse wie „Bravo“ und „TV Movie“ selber an die Einzelhändler aus. In Deutschland teilen sich ansonsten 68 Grossisten die Belieferung von rund 120 000 Einzelhändlern über Gebietsmonopole. Der Grossist habe keinen gesetzlichen Belieferungsanspruch, befanden die Richter in ihrem Urteil. Zumal der Bauer-Verlag eine Erklärung von Verlegern und Grossisten zugunsten des Monopolvertriebs im Jahr 2004 nicht unterzeichnet hatte. Die Erklärung war von der damaligen Bundesregierung initiiert worden und soll dazu beitragen, eine flächendeckende Erhältlichkeit von Zeitschriften und Zeitungen zu gewährleisten. AFP/Tsp

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