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Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, die Gebühren für Abmahnungen seien zu hoch.

© imago/blickwinkel

BGH-Urteil zu Tauschbörsen: Verjährung erst nach zehn Jahren

Urheberrechts-Verletzungen in Tauschbörsen verjähren erst nach zehn und nicht bereits nach drei Jahren. Das hat der BGH jetzt in einer Urteilsbegründung erklärt. Eine neue Abmahnwelle könnte die Folge sein.

Eine erst jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshof könnte eine neue Abmahnwelle gegen Nutzer von illegalen Tauschbörsen nach sich ziehen. Demnach verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, die über Tauschbörsen begangen werden, erst nach zehn Jahren (BGH Urt. v. 12.5.2016, I ZR 48/15). „Die überwiegende Mehrheit der deutschen Gerichte nahm bislang an, dass Schadenersatzansprüche der Film- und Musikindustrie bereits nach drei Jahren verjähren“, sagte dazu der Berliner Anwalt Johannes von Rüden. Seine Kanzlei betreibt das Portal Abmahnhelfer.de.

In seinem Urteil stützt sich der Bundesgerichtshof demnach nicht auf die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs, sondern auf die Verjährung eines so genannten bereicherungsrechtlichen Anspruchs, für den andere Firsten gelten. „Von der neuen Verjährungsfrist dürften Hunderttausende Anschlussinhaber betroffen sein“, erwartet Rechtsanwalt Rüden.

Die Kosten für illegale Downloads belaufen sich auf mehrere hundert Euro je Verstoß. Für das Herunterladen eines aktuellen Kinofilms verlangt eine Abmahnkanzlei 700 Euro. Aber auch der Download eines einziges Musiktitels über eine Tauschbörse kann für den Nutzer ähnlich teuer werden. Eine in Berlin ansässige Kanzlei ruft dafür derzeit 600 Euro Schadenersatz auf.

"Da wird noch etwas größeres kommen"

Die neuen Verjährungsfristen gelten allerdings unter bestimmten Voraussetzungen nicht. „Wer bereits erfolglos auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde, braucht nicht mehr mit einer Klage zu rechnen. Auch wenn das Gericht damals den Anspruch wegen der dreijährigen Verjährung abgewiesen hat. Für alle anderen kann es in den kommenden Jahren noch eng werden“, sagt von Rüden. „Aus einer gegnerischen Kanzlei haben wir bereits gehört, dass nach dieser Klarstellung noch ,etwas größeres‘ kommen wird.“ sag

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