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Medien: Bundesliga-Übertragung: Streit um Fußball-Rechte spitzt sich zu

Zehn Tage vor dem Start der Fußball-Bundesliga spitzt sich der Streit um die Berichterstattung im Fernsehen zu. Die ARD hat unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag erstmals bei drei gastgebenden Vereinen Kurzberichterstattung angemeldet.

Zehn Tage vor dem Start der Fußball-Bundesliga spitzt sich der Streit um die Berichterstattung im Fernsehen zu. Die ARD hat unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag erstmals bei drei gastgebenden Vereinen Kurzberichterstattung angemeldet. Nach Angaben der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) zieht der WDR in Erwägung, zum Saisonstart am 28. Juli kurze Ausschnitte von den drei Spielen Bayer 04 Leverkusen gegen VfL Wolfsburg, Borussia Dortmund gegen 1. FC Nürnberg und Mönchengladbach gegen Bayern zu filmen. Sie könnten dann in der ARD-Tagesschau um 20.00 Uhr gezeigt werden. Die ARD beruft sich auf das gesetzlich festgelegte Recht, dass jeder TV-Sender über wichtige Sportereignisse in Ausschnitten bis 90 Sekunden berichten darf.

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