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Streamingdienste: Der Film macht die Musik

Hollywood-Studios und TV-Sender sagen den Streaming-Diensten des Internets den Kampf an. In der Musikwirtschaft zeigt das Abmahnwesen inzwischen Wirkung.

„A Nightmare on Elm Street“, „Der fantastische Mr. Fox“, „Iron Man 2“, „Das Leuchten der Stille“ – das Angebot an aktuellen Kinofilmen im Internet ist immens, zudem gibt es TV-Material wie Serien oder Dokus en masse – so illegal wie nur denkbar, aber beinahe genauso unkompliziert zu erreichen wie zu schlimmsten NapsterZeiten. Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ermittelt hat, ist allein die Zahl der raubkopierten TV-Mitschnitte von Dezember 2008 bis Dezember 2009 von 28 500 auf über 300 000 gestiegen. Zwei von drei verfügbaren Serien können inzwischen über Streamingseiten wie kino.to, g-stream.in oder das nicht minder umstrittene Flower Project abgerufen werden. Das Schlimmste für Produktionsfirmen und Sender ist jedoch das fehlende Unrechtsbewusstsein bei den Nutzern dieser Dienste beziehungsweise der Glaube, ohnehin nicht erwischt werden zu können. „Solange ich nichts anbiete oder dauerhaft auf meinem Rechner speichere, hat dies praktisch keine negative Folgen für den Nutzer“, heißt der auf vielen Schulhöfen verbreitete Irrglaube.

Nicht nur bei Kindern ist es jedoch wenig sinnvoll, zwischen Angeboten zu unterscheiden, bei denen man aus technischer Sicht leichter oder schwerer erwischt werden kann. Dies gilt nicht nur aus pädagogischen Gründen, sondern weil sich die Technik rasant weiterentwickelt. „Niemand weiß, ob es in einem halben Jahr nicht doch möglich ist, die Spuren des Urheberrechtsmissbrauchs nachzuvollziehen“, sagt Kai Florian Furch, Anwalt bei der Berliner Kanzlei Brehm & v. Moers, die sich unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert hat.

„Es geht weniger darum, jemanden auf die Finger zu hauen, weil er einen 99-Cent-Song geladen oder sich eine 2,50-Euro-Folge einer TV-Serie aus dem Netz kopiert hat. Man will vielmehr verhindern, dass Inhalte überhaupt illegal verbreitet werden“, sagte der Anwalt. Derzeit müssen sich die Inhaber von Film- und Fernsehrechten allerdings häufig damit zufrieden geben, die Betreiber der illegalen Streamingseiten zu jagen und ihnen das Leben möglichst schwer zu machen. Wohl wissend, dass diese ihre Daten längst auf einen anderen Server transferiert und die Domain von .to auf tv. geändert haben, wenn es tatsächlich gelingt, die Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Mitunter sind die Raubkopierer-Jäger dennoch erfolgreich. So wie vor wenigen Tagen, als der Verband der US-Filmwirtschaft Anfang Mai vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Provider Cyberbunker und dessen deutschen Geschäftsführer erwirkt hat. Der Dienst hatte Anfragen nach illegal erstellten Kopien aktueller Hollywood-Filme an die Tauschbörse „The Pirate Bay“ weitergeleitet, wie die GVU am Freitag mitteilte. „Digitale Hehler würden auch zukünftig von der Kreativwirtschaft rechtlich verfolgt“, kündigte GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy an.

Für die Musikwirtschaft hat sich das Vorgehen gegen Anbieter und Nutzer von Tauschbörsen bereits ausgezahlt: Laut Bundesverband Musikindustrie ging die Zahl illegaler Musikdownloads zuletzt um 58 Millionen auf 258 Millionen zum Jahresende 2009 zurück. Mit ein Grund sei der forcierte Versand von Abmahnungen, die „eindeutig Wirkung“ zeigten. „Man muss schon extrem gutgläubig sein, wenn man etwas über ein Filesharing-System downloaded und glaubt, dafür nicht belangt werden zu können“, weiß auch Kai Florian Furch.

Tatsächlich arbeitet im Hintergrund längst eine eingespielte Maschinerie mit eingespielten Abläufen. „Die Kampagnen sind auch auf die Deckung der Rechtsverfolgungskosten getrimmt. Zudem wird mit den Kampagnen das Signal in den ganzen Markt gesendet: Macht das besser nicht“, beschreibt Furch das Vorgehen der Abmahnkanzleien.

Dabei werden auch für die Durchsetzung der Urheberrechte bei Film- und Fernsehproduktionen inzwischen verstärkt Unternehmen wie DigiProtect eingesetzt. Und bei Filmen können Rechtsverletzungen noch teurer werden. Während sich die Kosten bei illegal kopierter Musik bei einem Vergleich zwischen 500 und 1200 Euro bewegen, liegen die Werte bei Filmen oder Fernsehserien schnell bei 2000 oder 3000 Euro. Kurt Sagatz

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