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Medien: Die Programmfragen sind offen

Der Staatsvertrag zur Fusion von Ostdeutschem Rundfunk Brandenburg (ORB) und Sender Freies Berlin (SFB) zum Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) wird heute im Berliner Senat und im Potsdamer Kabinett behandelt. Vor der Sommerpause sollen die Parlamente beraten.

Der Staatsvertrag zur Fusion von Ostdeutschem Rundfunk Brandenburg (ORB) und Sender Freies Berlin (SFB) zum Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) wird heute im Berliner Senat und im Potsdamer Kabinett behandelt. Vor der Sommerpause sollen die Parlamente beraten. Die Taufe des neuen ARD-Senders ist für 1. Juni 2003 terminiert, der erste Sendetag ist offen.

Was geregelt ist:

Für die Zwei-Länder-Anstalt werden keine Personalunter- oder Personalobergrenzen festgesetzt. (Der SFB beschäftigt derzeit rund 1200 fest angestellte Mitarbeiter, der ORB knapp über 600.)

Die Anstalt wird ihren Sitz in Berlin und Potsdam haben. Dies gilt auch für den Dienstort des Intendanten.

Die Wahl des Intendanten wird öffentlich ausgeschrieben. Für die Wahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Rundfunkrates notwendig.

Die zu bestellenden Direktoren werden vom Intendanten vorgeschlagen und vom Rundfunkrat mit einfacher Mehrheit für höchstens fünf Jahre gewählt.

Der Rundfunkrat besteht aus 30 Mitgliedern, darunter sieben Parteienvertreter. Dies sichert der SPD drei Sitze (darunter zwei aus Berlin), CDU wie PDS jeweils zwei Sitze. Die im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen von FDP und Grünen werden leer ausgehen. Das Verhältnis zwischen Frauen und Männern, zwischen Berliner und Brandenburger Mitgliedern im Rundfunkrat soll ausgewogen sein.

Was nicht geklärt ist:

Anzahl und Inhalt der Programme in Hörfunk und Fernsehen.

Alle diesbezüglichen Standortfragen: Welches Fernsehen, welcher Hörfunk wird wo produziert?

Vorteile für den Gebührenzahler, wenn er vom RBB und nicht länger von ORB und SFB bedient wird. Joachim Huber

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