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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: „Für Kunden mit privatem Nutzungsprofil“

Gerichtsbekannt: Tele 2.Im Ernstfall entscheiden die Gerichte.

Gerichtsbekannt: Tele 2.

Im Ernstfall entscheiden die Gerichte. So musste der Telefon- Provider Tele 2 nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf eine zu ungenau formulierte Passage aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen: Darin sollten Kunden einer Pre-Selection- Flatrate für den Festnetzanschluss zustimmen, das Pauschalangebot nicht über ein „verkehrs- und marktübliches Maß“ zu nutzen.

Marktüblich: Deutsche Telekom. Der Marktführer Deutsche Telekom richtet sich laut AGB mit seinen „Call & Surf“- Angeboten „an Kunden mit privatem Nutzungsprofil“, andere Provider versuchen, sich über ihre Geschäftsbedingungen vor „missbräuchlicher Nutzung“ zu schützen, und behalten sich vor, Kunden bei „überdurchschnittlicher Nutzung“ per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag zu entlassen.

Mit Kontingent: Televersa. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in den AGB versucht wird, die Flatrate durch Volumen- oder Zeitkontingente zu beschränken. So umfasste eine Telefonflatrate in die Türkei bei Televersa Teltarif zufolge am Ende gerade einmal 400 Minuten. Ist ein solcher Vertrag erst einmal geschlossen, kommt man zumeist nur heraus, wenn ein Gericht die Wettbewerbswidrigkeit feststellt. In allen anderen Fällen heißt es: AGB sorgfältig lesen – vor Vertragsabschluss. sag

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