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COMPUTER Frage: Bluetooth nur bei Bedarf einschalten

1200 Euro wollte der Handy-Provider plötzlich haben, weil der Bluetooth-Zugang zum Handy offensichtlich für lange Surf-Sessions missbraucht worden war. Lutz Treutler, Geschäftsführer der Com.Box, erklärt, wie man sich davor schützt.

Ich hatte mit meinem neuen Handy unerklärliche 1200 Euro Kosten in zwei Monaten. Mein Provider erklärte mir, durch falsche Bluetooth-Einstellungen sei eine Fremdnutzung ermöglicht worden. Was könnte ich falsch gemacht haben?

Die Bluetooth-Funktechnik kann unter anderem eingesetzt werden, um das Mobiltelefon mit einer Freisprechanlage im Auto zu verbinden. Per Bluetooth kann mit dem Handy aber auch eine kostenpflichtige UMTS-Verbindung zum Internet aufgebaut werden. Damit diese teuren Verbindungen nicht unbemerkt von einem fremden PC hergestellt werden, muss zuerst der werksseitig eingestellte Bluetooth-Sicherheitsschlüssel im Handy von beispielsweise 0000 in eine individuelle und geheime Nummer verändert werden. Zudem sollte die Funktion „Dieses Gerät auch für andere sichtbar machen“ deaktiviert sein. Die Bluetooth-Kopplung mit einem anderen Gerät, die auch Pairing genannt wird, kann so nur mit Ihrer Bestätigung zustande kommen. Wurde die Verbindung erst einmal hergestellt und haben Sie „Verbindung zu diesem Gerät immer akzeptieren“ angeklickt, wird automatisch verbunden, wenn sich beide Geräte nahe genug kommen. Den besten Schutz vor Missbrauch erzielen Sie, in dem die Bluetooth-Funktion nicht unnötig eingeschaltet bleibt. Foto: Kitty Kleist-Heinrich

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Lutz Treutler

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